Bei Grundbesitz werden wir weiter proaktiv die Erben ermitteln.
Wüsste nicht , dass das dem Geist der Gesetzesänderung entspricht .Willst du lieber Nachlasspflegschaften wie Schirmacher anordnen?
Wie wird der Grundbesitz des Erblassers ermittelt, wenn man ein "grundbuchloses" Notariat ist (da schon beim Amtsgericht) und kein Zugriff mehr auf "FOLIA/EGB" hat? Über das zentrale Auskunftssystem? Bei welcher Gemarkung fange ich dann an? Ist das nicht schon wieder Amtsermittlung?
Ich habe recht fleißige Standesämter. Die klären bislang mit dem Auskunftsgeber ab, ob Grundbesitz vorhanden ist und teilen dies mit der Sterbeanzeige mit.