Moin in die Runde,
zwar gibt es schon einige Threads zu dem Thema, Haftungsausschluss, so richtig passt aber keiner
Bei einer bei mir eingetragen X- KG wird ein Haftungsausschluss nach § 25 HGB angemeldet. Dazu wird ausgeführt, dass die Gesellschaft den vollständigen Geschäftsbetrieb eines AB- e.K. (anderes Registergericht) erworben hat.
Änderung der Firma ist nicht beantragt. Die Firmierungen haben wirklich gar nichts miteinander zu tun. Weder Name, noch Geschäftszweig noch sonst irgendwas in der Firma lassen eine "Fortführung" erkennen.
Habe den Notar um Aufklärung gebeten, weshalb hier Haftungsausschluss eingetragen werden soll.
Jetzt soll die Sache eilig sein. Er bittet um schnellstmögliche Eintragung.
Begründung: "Der Erwerb sämtlicher Vermögensgegenstände stellt haftungsrechtlich eine Fortführung dar, so dass Haftungsausschluss einzutragen sei."
Hab ich was verpasst? Bin ich auf dem Holzweg?
Hier fehlt doch ganz klar die wesentliche Voraussetzung des § 25 "Fortführung der Firma", oder?
Die Rechtsprechung wird ja langsam immer liberaler. Noch bei Zuständigkeit des LG hatten wir mal den Satz: "Dabei ist die Eintragung des Haftungsausschlusses bereits dann vorzunehmen, wenn eine Bejahung der Haftungsvoraussetzungen zumindest ernsthaft in Betracht zu ziehen ist."
Aber soll ich jetzt einfach stumpf alles eintragen was angemeldet wird?
Alle Online-Kommentare geben mir jedoch erstmal recht.
Wäre für Meinungen und vielleicht aktuelle Rechtsprechung dankbar.