Guten Morgen zusammen.
Auf dem Tisch habe ich einen Antrag auf öffentliche Zustellung über eine Erklärung zur Minderung des Kaufpreises nach § 441 BGB liegen.
Der Antragsteller hat bei der GmbH ein Gegenstand käuflich erworben. Nunmehr wird aufgrund vorheriger Manipulation des gegenstandes eine Kaufpreisminderung geltend gemacht.
Eine Zustellung der Erklärung an die GmbH (Handelsregisterauszug liegt vor nebst Anschrift) war erfolglos. "Empfänger nicht zu ermitteln"
Auch eine Zustellung an den bislang eingetragenen GF blieb erfolglos "unbekannt verzogen" erfolglose EMA Anfrage liegt ebenfalls vor.
Meine Fragen hierbei sind folgende:
örtliche Zuständigkeit? Richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Vertragspartner, also Sitz der GmbH, oder aber doch nach dem GF? Hätte vorliegend nämlich zwei verschiende Gerichtsbezirke.
Reichen mir diese Ermittlungen aus um die öffentliche Zustellung zu bewilligen?
Bin gespannt auf eure Antworten