Antrag auf Abordnung an Bund

  • Guten Morgen,

    weiß jemand, wie ein Antrag auf Abordnung an den Bund zu stellen ist bzw. was man schreiben soll?

    Soll es nur ganz förmlich und kurz&knapp sein? Oder wie ein richtiges Bewerbungsanschreiben?

    Ich hoffe auf ein paar Tipps, die mir weiterhelfen können.

    Vielen Dank schon mal :)

  • Was genau meinst du?
    Es wäre mir jetzt neu, dass man "einfach so" einen Abordnungsantrag stellen kann. Normalerweise bewirbt man sich auf eine ausgeschriebene Stelle.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Genau, es ist eine ausgeschriebene Stelle, auf die man sich auf dem Dienstweg bewerben kann. Die Übernahme erfolgt aber erstmal im Rahmen einer Abordnung.

    Jedoch weiß ich nicht, wie so eine Bewerbung aussehen soll. Bei Versetzungsanträgen soll man ja auch nur kurz und knapp um Versetzung bitten - kann dies auch bei so einer Bewerbung sein? Oder ist diese doch ausführlicher zu gestalten - weshalb man Interesse hat & aus welchem Grund sie gerade mich wählen sollten,*etc?

  • Zitat von Lina14;1022028.....

    & aus welchem Grund sie gerade mich wählen sollten,*etc?


    :gruebel:
    Den Grund wird die Personalverwaltung schon selber finden.

  • Natürlich!
    Ich habe mich auch auf eine ausgeschriebene Stelle beworben auf die ich im Wege der Abordnung zunächst gewechselt bin.
    Es war ein ganz normales Bewerbungsverfahren mit entsprechendem Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Vorstellungsgespräch etc.
    Wenn Du nur darum bittest dorthin abgeordnet zu werden kann ich Dir jetzt schon sagen dass Du bei der ersten Durchsicht im runden Ablagekorb verschwinden wirst.

  • Formal reicht es aus, wenn Du mit nur einem Satz Dein Interesse an der ausgeschriebenen Stelle bekundest, wobei Du zweckmäßigerweise gleich Dein Einverständnis mit der Einsichtnahme in Deine Personalakte erklären solltest.

    Ob es "nötig" ist, von vornherein mehr zu schreiben, muss jede(r) für sich entscheiden. Dabei wird auch eine Rolle spielen, wie "begehrt" die ausgeschriebene Stelle ist.....

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich würde in dem Fall das "volle Programm" fahren.
    Ich vermute es handelt sich um die aktuell beim BVerfG ausgeschriebene Stelle (die Ausschreibung ist heute auch hier eingetrudelt), und da steht ja explizit drin
    "Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen ..."

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Es geht um eine Stelle beim Bundesamt für Justiz, die schon länger auf der Homepage ausgeschrieben ist...

    Da steht nur, dass die Bewerbung auf dem Dienstweg einzureichen ist.

    Ich war ja eher der Meinung, dass die Bewerbung nur kurz und knapp zu fassen ist und das weitere im Vorstellungsgespräch geklärt wird, aber wenn die Meinungen doch auseinandergehen...

  • Nun überleg doch mal: Die haben dort überhaupt keine Unterlagen über Dich und können auch nicht ohne Weiteres auf Informationen oder Unterlagen über Dich zurückgreifen. Wie sollen sie also entscheiden ob es sich lohnt Dich zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen oder nicht?
    Und aus der Personalakte geht ja nun auch nicht zwingend alles hervor (die im Übrigen formal angefordert werden muss was u.U. wieder länger dauert etc.). Im Allgemeinen wollen die Dienststellen die Personalakte auch erst haben wollen wenn sie sich für ein Vorstellungsgespräch mit Dir entschieden haben. Und die Entscheidung können sie nur mit Unterlagen treffen.
    Also: volles Programm
    (Es steht ja auch schon in der Ausschreibung : Bewerbung richten sie..... und nicht : Interessensbekundungen richten sie ......)

  • Ich bin davon ausgegangen, dass die Personalakten direkt mitgeschickt werden, wenn man ein entsprechendes Einverständnis erklärt.
    Aber unter den Umständen ist es natürlich was ganz anders.

    Schon mal vielen Dank für eure Antworten :)

  • Ich möchte mich hier mal anschließen, ohne unbedingt einen neuen Thread eröffnen zu wollen.
    Bei der Ausschreibung auf eine Stelle beim Bundesverfassungsgericht erscheint die Beifügung eines Motivationsschreibens und eines Lebenslaufs auch bei einer Bewerbung auf dem Dienstweg sinnvoll.
    Werden solche Unterlagen neben den üblichen Formblättern in mehrfacher Ausführung auch bei OLG-internen Bewerbungen gewünscht? Beispielsweise bei einer Bewerbung von Landgericht X auf Gruppenleiter beim Amtsgericht X. Würde es einen Unterschied machen, ob die Bewerbung von LG X (Kosten) auf LG X (Gruppenleiter) erfolgt?
    Die Meinungen wieviel sich die Personalabteilung aus der Personalakte ziehen soll gehen doch stark auseinander.

  • Innerhalb der gleichen personalverwaltenden Stelle ist m.E. ein richtiger Bewerbungssatz unnötig. Die wissen sowieso mehr über einen, als man denkt.
    Bei uns in der 4. QE reicht dementsprechend das Ankreuzen des Feldes "Bewerbung" im Vordrucksatz.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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