Vergütung Prozesspfleger beim VG

  • Hallo,

    mir liegt zum ersten Mal ein Vergütungsantrag eines für das gerichtliche Verfahren vor dem VerwG bestellten Prozesspflegers (von Beruf RA) gegen die Staatskasse vor.

    Ich werde leider nicht fündig, wie ich diesen zu behandeln habe. Laut einer OVG-Entscheidung steht ihm die Vergütung gegen die Staatskasse zu, wenn er Rechtsanwalt ist und offiziell für das Verfahren bestellt wurde. Diese Kriterien sind erfüllt.

    Aber wem schicke ich den KFA nun zur Stellungnahme? Dem Bez.Rev.? Oder entfällt das?
    Formuliert ihr den KFB wie immer, nur dass die Staatskasse eingesetzt wird und wie veranlasst ihr die Zahlung?

    Oder wird dieser Antrag einem PKH-Vergütungsantrag gleichgesetzt?

    :confused::confused::confused::confused::confused::confused:

  • Da bisher noch niemand geantwortet hat, versuche ich es mal.
    Vorweg: Sowas hatte ich noch nicht. Daher überlege ich eher laut.

    Ich würde vermutlich so vorgehen wie bei PKH-Vergütung, denn das scheint mir nach § 45 RVG gleichgestellt zu sein.
    Daher würde ich es auch (grds.) niemandem zur Stellungnahme übersenden.
    Fraglich ist, aus welchem Titel gezahlt wird, also ob es aus dem PKH-Topf oder aus einem extra Titel gezahlt wird. Hierzu könnte man dann evtl. doch den BezRev befragen, falls es sonst niemand aus dem Kollegenkreis weiß. Dann aber weniger in Form eines rechtlichen Gehörs zum Antrag, sondern m. d. B. um Mitteilung, woraus zu zahlen ist (oder so).
    Möglicherweise bekommt man dann aber auch gleich eine Meinung zum Antrag. ;)
    Das dürfte ja aber unschädlich sein.

    Diese Angaben sind ohne Gewähr. :)
    Sollte das o. g. Quatsch sein, bitte ich es unbeachtlich zu lassen.

    Der Weg ist das Ziel.

    Da wird auch Zweifel sein

    es wird viel Zaudern sein
    da wird Unglaube sein
    wie alle einsam und allein

    (Das Ich, "Destillat")

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