verschlossener Umschlag

  • Mal wieder was neues.

    Ich habe einen Zustellungsantrag aus Slowenien erhalten. Diesem beigefügt ist ein verschlossener Umschlag, der offensichtlich Schriftstücke enthält. Der Umschlag ist adressiert an die Zustellungsempfängerin und hinten mit einem Stempel gesiegelt.

    Was würdet ihr machen?

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Entscheidend dürfte m. E. sein, welche Zustellungsart die slowenische Behörde begehrt (Zustellung in besonderer Form? Zustellung nach den deutschen Verfahrensvorschriften) und welche Schriftstücke zugestellt werden sollen.
    Welche Angaben enthält der Zustellungsantrag (Formblatt)?

  • Beantragt ist die Zustellung gemäß den Vorschriften des Empfangsmitgliedsstaates. Es ist keine besondere Zustellung beantragt.

    Art des Schriftstücks:

    gerichtlich:

    sonstiger Art:

    Odredba+vl. 11.2.15

    Die Eintragung ist nicht übersetzt. Eigentlich kann ich das schon beanstanden.

    Außerdem ist Punkt 7.1 angekreuzt, was keinen Sinn macht.

  • Laut pons ist "Odredba" ein Erlass oder eine Anordnung. Also mal nicht "verschlossener Umschlag" oder so.
    Die zuzustellenden Schriftstücke dürften in dem Umschlag sein und der slowenische Kollege (vermutlich ähnlich ahnungslos wie ich) stellt sich die Sache so vor, dass wir einfach nur den Umschlag nach unseren Vorschriften zustellen. Ich glaube, ich würde den Umschlag öffnen, schauen, ob darin eine "Odrebda" vom 11.2.15 ist und diese zustellen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Da Ziffer 7.1 im Zustellungsantrag angekreuzt ist, musst Du schon allein desweigen den Briefumschlag öffnen.
    Der Briefumschlag enthält offensichtlich das zuzustellende Schriftstück und das Zweitstück des zuzustellenden Schriftstücks.
    Das Zweitstück des zuzustellenden Schriftstücks ist mit der Zustellungsbescheinigung nach erfolgter Zustellung an das slowenische Gericht zurückzusenden.

  • Was hast du denn für ein Formular. In dem der EuZVO steht doch gar nicht drin, um was es sich für ein Schriftstück handelt. Unter Ziffer 6 ist ein Kreuz zu machen. Aber das Slowenische muss dann dem deutschen Formulartext entsprechen. Also Urteil oder Ladung oder Rechtsmittel. Und warum gibt 7.1 für dich keinen Sinn. Aber wie rolli, deshalb musst du den Brief aufmachen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich muss das Thema nochmal aufgreifen.

    Diesmal bekomme ich einen Zustellungsantrag nebst teilweise offenen Schriftstücken und einer "Art verschlossenen Umschlag". Es handelt sich dabei nicht um einen "klassischen" Umschlag, sondern um an den Rändern verklebtes festeres Papier in DIN A4-Format, dass auf beiden Seiten auf slowenisch bedruckt ist. Ich kann diesen "Umschlag" nicht öffnen, ohne die Schriftstücke zu beschädigen.

    Hat jemand Erfahrung damit?

    Vielen Dank für die Antworten

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