Hallo liebes Forum, ich habe folgendes Verfahren zur Bearbeitung und würde gern eure Ansichten dazu wissen:
Sachverhalt: Es handelt sich um zwei syriche Brüder, die nur arabisch sprechen. Der eine Bruder wurde als Vormund für seinen minderjährigen Bruder eingesetzt. Daraufhin wurde das Verfahren an unser Gericht abgegeben. Ich habe nun das Jugendamt um eine Stellungnahme gebeten, ob der volljährige Bruder in der Lage ist die Vormundschaft auszuüben. Das Jugendamt erklärt, dass es der Wunsch der Brüder ist, die Vormundschaft durch den Älteren der beiden auszuüben und keine Gründe ersichtlich sind, die gegen die Ausübung der Vormundschaft durch den älteren Bruder sprechen. Allerdings benötigt der ältere Bruder dringend Unterstützung, vor allem in rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten. Da die Brüder weder deutsch noch englich sprechen, fühlt sich der Vormund mit den auf ihn zukommenden Angelegenheiten überfordert. Das Jugendamt schlägt vor einen arabisch sprechenden Rechtsanwalt als Ergänzungspfleger für die behördlichen Angelegenheiten einzusetzen, sodass der ältere Bruder die Vormundschaft in den anderen Bereichen weiter ausüben kann.
Meiner Meinung nach ist die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft nicht möglich, da vorliegend kein gesetzlicher Vertretungsausschluss gegeben ist. Ich denke das es das beste ist, wenn das Jugendamt als Vormund eingesetzt wird. Dieses kann dann durch Vollmacht einzelene Bereiche auf den älteren Bruder übertragen.
Habt ihr eventuell noch andere Ideen das Problem zu lösen?