Hallo zusammen,
Geschäftsführer-Gesellschafter gibt seiner GmbH Anfang 2008 ein Darlehen. Im Gegenzug wird in einer Immobilie der GmbH ein Wohnrecht als Sicherheit für ihn eingetragen. Ist das in der Insolvenz ein Fall des § 135 InsO, Wohnrecht = „gleichgestellte Forderung“?
Hier muss bejahendenfalls der alte § 135 InsO angewandt werden.