Tod des Unterhaltsberechtigten - PfüB

  • Hallo,

    ich bräuchte mal ein wenig Hilfe bei folgendem Problem:

    Der Arbeitsgeber (Drittschuldner) des Schuldners hat aufgrund eines Pfübs von 2003 an die Ex-Frau den monatlichen pfändbaren Betrag überwiesen. Nun ist diese verstorben.(Sterbeurkunde wurde dem Arbeitgeber vorgelegt) In dem Pfüb taucht aber noch der Name des mittlerweile volljährigen Sohnes wegen Unterhaltsleistungen auf. Daher weigert sich der Arbeitgeber die Zahlungen einzustellen und möchte jetzt also an den Sohn leisten.
    Was kann der Schuldner jetzt tun um sein volles Gehalt zu bekommen? :confused:

    Wäre super, wenn jemand eine Idee hat. :daumenrau

  • Darf ich fragen, wieso du dir Gedanken darüber machst, was der Schuldner tun kann? Du dürftest ihm das doch ohnehin nicht sagen. Für Rechtsberatung sind die rechtsberatenden Berufe zuständig, nicht die Rechtspfleger.

    Ansonsten: Vollstreckungsabwehrklage wäre mein Vorschlag.


  • Ansonsten: Vollstreckungsabwehrklage wäre mein Vorschlag.

    Das mag hinkommen.
    Gehört aber m.E. schon zur Rechtsberatung für den Schuldner .;)
    Ich hab noch nie verstanden, warum manche M-Kollegen ihr Herz vorrangig der Schuldnerseite zuwenden.


  • Ansonsten: Vollstreckungsabwehrklage wäre mein Vorschlag.

    Das mag hinkommen.
    Gehört aber m.E. schon zur Rechtsberatung für den Schuldner .;)
    Ich hab noch nie verstanden, warum manche M-Kollegen ihr Herz vorrangig der Schuldnerseite zuwenden.

    Dessen bin ich mir bewusst ;) Kann ja nur sein, dass die TE den Schuldner auf der Rast sitzen hatte und so gar nicht auf nen grünen Zweig kam beim Antrag aufnehmen oder nen Antrag hat, den sie auslegen muss oder so. Daher mein Hinweis ;) Wie gesagt aber nur zur Aufklärung der Kollegin, jedoch nicht zur Beratung des Schuldners.

  • Angesichts des Anwaltszwanges kann man nur hoffen, dass der Rat nicht dahingehend befolgt wurde, dass tatsächlich eine Vollstreckungsabwehrklage aufgenommen wurde.

    Ach so, wurde erst einen Tag später geschrieben.

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