Hallo,
ich bräuchte mal ein wenig Hilfe bei folgendem Problem:
Der Arbeitsgeber (Drittschuldner) des Schuldners hat aufgrund eines Pfübs von 2003 an die Ex-Frau den monatlichen pfändbaren Betrag überwiesen. Nun ist diese verstorben.(Sterbeurkunde wurde dem Arbeitgeber vorgelegt) In dem Pfüb taucht aber noch der Name des mittlerweile volljährigen Sohnes wegen Unterhaltsleistungen auf. Daher weigert sich der Arbeitgeber die Zahlungen einzustellen und möchte jetzt also an den Sohn leisten.
Was kann der Schuldner jetzt tun um sein volles Gehalt zu bekommen?
Wäre super, wenn jemand eine Idee hat.