Und warum ist das überhaupt eine Zwischenvereinbarung? Wenn es weitere Klagegegenstände gibt, wäre es eine Teilvereinbarung. Und ob der Vergleich erfüllt wird, ist Vollstreckungssache.
Weitere Klagegegenstände gibt es nicht, die wurden alle in der Zwischenvereinbarung (so auch vom Gericht betitelt) berücksichtigt. Es konnten später nur nicht alle aufgezählten Gegenstände herausgegeben werden. Der Rechtstreit hätte mit dieser Vereinbarung also beendet werden können, nur praktisch ging das Ganze dann nicht auf.