Einigungsgebühr entstanden

  • Und warum ist das überhaupt eine Zwischenvereinbarung? Wenn es weitere Klagegegenstände gibt, wäre es eine Teilvereinbarung. Und ob der Vergleich erfüllt wird, ist Vollstreckungssache.

    Weitere Klagegegenstände gibt es nicht, die wurden alle in der Zwischenvereinbarung (so auch vom Gericht betitelt) berücksichtigt. Es konnten später nur nicht alle aufgezählten Gegenstände herausgegeben werden. Der Rechtstreit hätte mit dieser Vereinbarung also beendet werden können, nur praktisch ging das Ganze dann nicht auf.

  • Nachdem nicht alle Gegenstände herausgegeben werden konnten wurde erneut im Termin verhandelt. Zum Schluss stellte der KV den Antrag aus der Klageschrift, der BV beantragte Klageabweisung. Daraufhin erging das Urteil, in dem auch die Kostenquotelung ausgesprochen worden ist. Eine vorherige Kostenentscheidung gab es nicht.

  • Ich hab das alles verstanden. Sorry, dass ich da nicht weiterhelfen kann. Aber diesen Verfahrensgang kann ich halt so nicht nachvollziehen. Die Parteien sollten sich schon entscheiden können, ob eine Vereinbarung verfahrensabschließend ist (laut Ziffer 3), oder nicht.

  • Stimme Adora Belle in allem zu. :daumenrau Verstehe den Sachverhalt nicht, wieso also noch einmal über die Klageanträge verhandelt wurde, nachdem der Rechtsstreit durch den Vergleich beendet war, und das Gericht dann gar noch ein Urteil gesprochen hat.

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    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Das Verfahren bis zum Urteil ist nun leider so wie es ist. Bin mir leider immer noch nicht sicher, ob die Vergleichsgebühr nunmehr entstanden ist oder nicht. Die getroffene Zwischenvereinbarung hat im Endeffekt nichts gebracht, also werde ich wahrscheinlich wohl absetzen.

  • Die getroffene Zwischenvereinbarung hat im Endeffekt nichts gebracht, also werde ich wahrscheinlich wohl absetzen.


    Die Erfüllung der Pflichten aus der "Zwischeneinigung" hat keinerlei Relevanz für den Anfall der Einigungsgebühr aufgrund des Abschlusses der "Zwischeneinigung".

    Würde ich anders sehen. Hatte ich aber schon geschrieben. Der Vergleich hat alle Klagegegenstände behandelt, und das Verfahren sollte durch den Vergleich abgeschlossen sein, das steht in Ziffer 3.


    Im Übrigen wie Adora Belle :daumenrau

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