Ich bin mir in einer Familiensache unschlüssig, ob eine Einigungsgebühr entstanden ist, oder nicht. Die beigeordneten Rechtsanwälte offenbar auch, da die eine Seite die Gebühr anmeldet, die andere Seite nicht
Geregelt werden sollte in einem isolierten Verfahren der Umgang für das Schuljahr 2015/16. Nach dem üblichen Prozedere wurde im Termin ein (so bezeichneter) Vergleich geschlossen. Danach
1. verpflichten sich die Eltern eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen und gemeinsame Termine wahrzunehmen
2. wird festgestellt, dass eine schrittweise Annährung des Kindes an den Vater stattfinden soll und als erster Schritt dazu Gespärche geführt werden sollen. Zweiter Schritt soll sein, dass die Mutter einen Umgang des Kindes vorbereitet und durchführt.
Hier endet der Vergleich und der Termin schließt mit dem Bemerken, dass die weitere Entwicklung abgewartet werden und das JA Mitte Juli berichten soll.
Ich habe mal ein wenig recherchiert und meine, das reicht nicht für einen "echten" Zwischenvergleich. Ich würde darin in erster Linie eine Vereinbarung über die weitere Verfahrensweise sehen (für die lt. Gerold/Schmidt eine Einigungsgebühr nicht entsteht).
Für Meinungen wäre ich dankbar.