Mal etwas kurioses.
In einem meiner Verfahren erwarte ich eine umfangreiche Anfechtung. Allerdings hat der Richter laut Eröffnungsbeschluss wegen "drohender Zahlungsunfähigkeit" eröffnet.
Erste Reaktion des Verwalters den ich in der GV darauf angesprochen habe, "da wird der Richter sich nur verklickt haben". Ist dem wirklich so, oder hat der im Eröffnungsbeschluss angegebene Insolvenzgrund konstituierende Wirkung mit der Folge das eben - gerichtlich festgestellt - keine Zahlungsunfähigkeit vorlag?
Ash