Hallo
Ich habe mal eine Frage. Ich habe das Amtsgericht gewechselt und bin jetzt mittlerweile beim dritten Amtsgericht, in welchem ich unter anderem auch Nachlasssachen bearbeite.
Bei den anderen beiden Amtsgerichten war es so, dass im Erbscheinsverfahren von den eingereichten Urkunden beglaubigte Ablichtungen zur Akte genommen wurden und die eingereichten Urkunden an den Notar oder Antragsteller zurückgeschickt wurden.
Bei meinem neuen Amtsgericht machen es alle so, dass zwar die öffentlichen Urkunden zum Nachweis des Erbrechts einzureichen sind, hier aber nur einfache Kopien zur Akte genommen und die Originale dann an den Notar oder Antragsteller zurückgereicht werden.
Ich machte darauf aufmerksam, dass das meines Erachtens nach nicht richtig ist, weil nur durch beglaubigte Ablichtungen in der Akte klar ist, dass nicht nur einfache Kopien zur Erteilung des Erbscheins vorgelegen haben... Mit meiner Meinung stand ich aber allein da.
Was ist denn nun richtig? Und hat da jemand eventuell ne Vorschrift oder so parat? Ich konnte leider nichts finden...
Lieben Gruß
Cocoon