§ 850d ZPO - UVG

  • Noch schnell eine Frage, bevor ich los muss:

    Unterhaltspfänder wegen übergegangenem Anspruch. Gl. ist Land.

    Land zahlt an das Kind derzeit UVG.

    Schuldner legt nun ein Schreiben der KM vor aus dem hervorgeht, dass der Schuldner den laufenden Unterhalt zahlt (in bar).

    und nun? :gruebel:

    Gläubiger gibt an nichts von der Zahlung zu wissen.

    Unpfändbaren Betrag um die Zahlung erhöhen?

    Gläubiger sagt, dass aufgrund der UVG Zahlungen der Schuldner nicht schuldbefreiend an die KM zahlen könne...

  • UVG ist Sozialleistung und daher immer nachrangig. D.h. wenn und soweit KV den Unterhaltsanspruch erfüllt, gibt es schon keinen Unterhaltsanspruch mehr, der durch UVG-Zahlung auf die Behörde übergehen kann.

    KM kassiert offenbar doppelt und betrügt das Sozialamt (Nichtanzeige der Zahlungen des KV).

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