Hallo liebe Leute,
ich hätte eine Frage zu einer Wiederverheiratungsklausel in einem gemeinschaftlichen Testament.
Wenn die Ehegatten in ihrem Testament schreiben: "Im Falle einer Wiederheirat des überlebenden Ehepartners, sollen die Verfügungen in unserem Testment weiterhin bestehen.", gilt dies als Wiederverheiratungsklausel?
Ich denke eigentlich nicht, da eine Klausel ja in einer bestimmten Situation irgendeine Wirkung entfallten müsste.
Dieser Satz an sich entfalltet doch aber keinerlei Wirkung, da das Testament auch ohne diesen so bestehen würde.
Es wäre toll, wenn mir einige erfahrene Kollegen ihre Ansicht dazu mitteilen könnten.
Liebe Grüße