Hallo zusammen,
Eines der Kriterien für die Genehmigung eines Verkaufs ist dessen Notwendigkeit.
Nun erreicht mich folgender Fall, den wir dieses Jahr hier übernommen haben:
Betreuer bittet Im Vorfeld ( was immer gut ist :daumenrau), das Haus der Betreuten verkaufen zu können.
Dieses steht seit ca. 3 Jahren leer, nachdem die sehr betagte Betreute sich seither im Heim befindet und eine Rückkehr in das Haus ausgeschlossen ist.
Betreuer ( = ehrenamtlich ) selbst ist inzwischen gehbehindert und kann sich nicht mehr adäquat um das Haus kümmern.
Eine Vermietung ist seither nicht erfolgt, zumal die Betreute über ausreichend Geldmittel verfügt, um die Heimkosten locker bestreiten zu können.
Für Vermietung müsste wohl auch einiges investiert werden.
Wertgutachten liegt vor; allzu große Schäden wegen Leerstand sind nach vorhand. Bildern nicht ersichtlich.
Begründet wird die Notwendigkeit des Verkaufs des Grundstücks wegen dessen Leerstand und drohendem Verfall des Gebäudezustandes.
Allerdings gab der Betreuer an , auch das Testament der Betreuten zu kennen, wonach zwei weitläufige Verwandte der Betreuten Erben seien.
Diese seien sich aber bekanntermaßen spinnefeind.
Und nun ?
Nur wegen Leerstand Verkauf genehmigen ? Betreute selbst braucht das Geld derzeit nicht.
Gutachten gibt aber nur den derzeitigen Zustand wieder.
Ich habe hier z.B. schon unter #27 hingewiesen, dass mich künftige Testamente nicht interessieren:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post894732
Die Interessen der späteren Erben haben mich nicht zu interessieren, um denen später die Auseinandersetzung an Konten der Betreuten zu erleichtern.
Andererseits könnten diese dem Betreuer ( und dem Gericht ? ) zu langen Leerstand vorwerfen.