Änderung der Mithaftvermerke bei Aufteilung nach § 8 WEG

  • Ein Flst. soll nach § 8 WEG aufgeteilt werden.

    Auf dem Flurstück lastet eine Gesamtgrundschuld, die bei weiteren ca. 50 Wohnungsgrundbüchern eingetragen ist.

    Der Mithaftvermerk in den Wohnungsgrundbüchern stimmt nach der Aufteilung ja insofern nicht mehr, als das dort nur das Flst., nicht die neuen Wohnungsgrundbücher vermerkt sind.

    Ändert Ihr den Mithaftvermerk in jedem Grundbuch ab oder kann wegen des Aufwandes hiervon abgesehen werden?

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