Ansparen auf P-Konto

  • zur Ausgangsfrage: wir raten jedem betroffenen Schuldner dringend davon ab, auf einem P-Konto tatsächlich "anzusparen" - meiner Meinung nach eine völlig unzutreffende Begrifflichkeit. Für den normalen Kunden ist es kaum nachzuvollziehen oder vorherzuberechnen, wann sich dann evtl. pfändbare Beträge ergeben.

    Nur wenn es aus rein praktischen Erwägungen mal notwendig / sinnvoll ist, nicht verbrauchtes, geschütztes Guthaben in den nächsten Monat zu übertragen bzw. übertragen zu müssen, kann diese Möglichkeit helfen.

    Ideal wäre natürlich, wenn die EDV-Systeme eine Warnleuchte besitzen würden, die dem Kunden rechtzeitig sagt: Vorsicht, wenn Du weiter fleißig Geld auf Deinem Konto stehen lässt, dann wird Ende nächsten Monats ein Betrag pfändbar......aber das is vielleicht etwas viel verlangt ;)


    ach ja und ideal im Sinne von normal wäre es auch, wenn es sich endlich durchsetzen würde, dass in begründeten Fällen auch jedes Insolvenzgericht kurzfristig einen entsprechende 850k IV - Beschluss verfügt. Da gibt es leider immer noch die Diskussion ".....nicht zuständig, da keine Einzelzwangsvollstreckung....." (???)

    Diese Begründung / Diskussion kann ich auch nicht nachvollziehen.
    Allerdings kann ich den "Ansparer-Streit" zwischen Sch. und Drittsch. schlecht über § 36 InsO mit § 850k IV ZPO lösen.

  • Stimmt, aber die sollen halt ihre f*cking Euronen vom Konto abräumen und gut ist.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Stimmt, aber die sollen halt ihre f*cking Euronen vom Konto abräumen und gut ist.

    So ähnlich hab ich das letztens´nem Schuldner auch gesagt, nachdem die Bank uns über 300 € überwiesen hat.


  • Allerdings kann ich den "Ansparer-Streit" zwischen Sch. und Drittsch. schlecht über § 36 InsO mit § 850k IV ZPO lösen.

    ja, klar, das ist ne andere Baustelle !

    Stimmt, aber die sollen halt ihre f*cking Euronen vom Konto abräumen und gut ist.

    Stimmt, die Null muss stehen! ....wobei das wiederum manchmal problematisch ist, wenn Inso eröffnet, vorher keine Kontopfändung, pfändbares Arbeitseinkommen an Verwalter, unpfändbarer Rest auf Konto, Bank genügt die Freigabe nicht, Insogericht erlässt keinen 850k IV...usw.

  • die f*ing P-Konten machen uns in letzter Zeit immer mehr Ärger.
    Die Verwalter erkären "Freigaben" (betragsbeogen oder auch quellenbezogen); die Banken erkennen dies nicht an.
    Problematisch wird dies in den Fällen, in denen SchuldnerIn mehr als die Sockelbeträge vom Arbeitgeber bekommt. Die Banken wollen eine gerichtliche "Freigabeentscheidung".
    Ich hab von diesem Dr* sowas von die Schnauze voll.
    Hat der Verwalter eine "Freigabe" erklärt, habe ich eine Entscheidung nicht mehr zu treffen, da das Konto insoweit nicht mehr massezugehörig ist. Da die Banken aber P-Konto nicht abraffen, sollten die Schuldner vor Eröffnung in P-Konto umwandeln und nach Eröffnung mit Verwalterzustimmung auf Norma-Konto mit Freigabe umstellen. Bei der Schaffung des P-Kontos haben zuviele Lobyisten reingelabert.

    Aber die Dinger sind doch nicht problematisch,
    da mach ich schnell den k4 und gut ist.

    Problematisch sind - wie gesagt - die Dinger, wo k4 eigentlich nicht zieht, weil ohnehin nur mtl. Eingänge unterhalb der gesetzlichen Freibeträge des k1/2 eingegangen sind, die Bank bzw. deren Software klingelt aber irgendwelche pfändbaren Beträge raus (meist "ersammelt" und insofern offenbar als "Kleinbetrag" inkonsequent nicht regelmäßig und sofort abgeführt) und der Schuldner stellt hier irgendwann seinen unschlüssigen "Ich-Weiß-Auch-Nicht-Aber-Die Bank-Schickt-Mich-Antrag",
    juhu: Dann klag mal schlüssig vor dem PG, eigentlich keine Chance, siehe Vorposts.

  • Aber die Dinger sind doch nicht problematisch,
    da mach ich schnell den k4 und gut ist.

    Problematisch sind - wie gesagt - die Dinger, wo k4 eigentlich nicht zieht, weil ohnehin nur mtl. Eingänge unterhalb der gesetzlichen Freibeträge des k1/2 eingegangen sind, die Bank bzw. deren Software klingelt aber irgendwelche pfändbaren Beträge raus (meist "ersammelt" und insofern offenbar als "Kleinbetrag" inkonsequent nicht regelmäßig und sofort abgeführt) und der Schuldner stellt hier irgendwann seinen unschlüssigen "Ich-Weiß-Auch-Nicht-Aber-Die Bank-Schickt-Mich-Antrag",
    juhu: Dann klag mal schlüssig vor dem PG, eigentlich keine Chance, siehe Vorposts.

    Nun, für mich ist nach Freigabe durch den Verwalter kein Rechtsgrund mehr für eine gerichtliche Entscheidung gegeben. Demnächst kommen die Banken noch und wollen die gerichtliche Freigabe eines Grundstücks im Beschlusswege, weil der Verwalter es zuvor freigegeben hat....... I.Ü. sollten die Banken mal in § 843 ZPO gucken ! Den Zugang der Erklärung beim Schuldner haben die Banken nicht zu prüfen, ausreichend ist, dass ihr gegenüber die Erklärung abgegeben wurde, damit sind sie aus der Haftung, selbst wenn der "Pfandverzicht" nicht wirksam erklärt wurde; dann sollte aber erst Recht die Erklärung des Vewalters gegenüber der Bank genügen, bestimmte (in der Erklärung zu konkretisierende) Guthaben nicht zur Masse zu beanspruchen (m.E ein insolvenzrechtliches Institung eigener Art, sonst halt 843 ZPO analog).

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau


  • Allerdings kann ich den "Ansparer-Streit" zwischen Sch. und Drittsch. schlecht über § 36 InsO mit § 850k IV ZPO lösen.

    ja, klar, das ist ne andere Baustelle !


    a) Hatte als VG zuletzt einen unschlüssigen Ansparer-Antrag vom SGB-XII-Schuldner zurückgewiesen. Ging wohl "irgendwie" um "aufgelaufene" rd. hundert Euro aus den letzten sechs Monaten.

    b) Habe in anderer Sache heute den pfändungsfreien Betrag auf einige, üppig mehrere tausend Euro festgesetzt bei mehrjähriger Rentennachzahlung.

    Zu a) versteht der Schuldner die Welt nicht mehr und
    zu b) wahrscheinlich nicht der Gläubiger.

    Ist mitunter kaum noch zu vermitteln.
    Also immer schön einstellen bis zur RK.
    Prima RMB steht ja nun drunter.
    Nach mir das LG.

  • naja, von denen die "sparen" können, reden wir hier glaub ich nicht, denn die sparen sicher nicht aufm P-Konto. :cool:

    Es ging hier doch eher um die Unbedarften, denen man irgendwelche ZPO-Vorgaben nicht lebenspraktisch beibringen kann....

    ...und wer den Monats- und übernächsten Monats-Übertrag von Hand richtig ausrechnen kann, der werfe den ersten Schein !


    Ich bestimmt nicht.
    Na, so dicke habe ich es auch nicht ...


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