zur Ausgangsfrage: wir raten jedem betroffenen Schuldner dringend davon ab, auf einem P-Konto tatsächlich "anzusparen" - meiner Meinung nach eine völlig unzutreffende Begrifflichkeit. Für den normalen Kunden ist es kaum nachzuvollziehen oder vorherzuberechnen, wann sich dann evtl. pfändbare Beträge ergeben.
Nur wenn es aus rein praktischen Erwägungen mal notwendig / sinnvoll ist, nicht verbrauchtes, geschütztes Guthaben in den nächsten Monat zu übertragen bzw. übertragen zu müssen, kann diese Möglichkeit helfen.
Ideal wäre natürlich, wenn die EDV-Systeme eine Warnleuchte besitzen würden, die dem Kunden rechtzeitig sagt: Vorsicht, wenn Du weiter fleißig Geld auf Deinem Konto stehen lässt, dann wird Ende nächsten Monats ein Betrag pfändbar......aber das is vielleicht etwas viel verlangt
ach ja und ideal im Sinne von normal wäre es auch, wenn es sich endlich durchsetzen würde, dass in begründeten Fällen auch jedes Insolvenzgericht kurzfristig einen entsprechende 850k IV - Beschluss verfügt. Da gibt es leider immer noch die Diskussion ".....nicht zuständig, da keine Einzelzwangsvollstreckung....." (???)
Diese Begründung / Diskussion kann ich auch nicht nachvollziehen.
Allerdings kann ich den "Ansparer-Streit" zwischen Sch. und Drittsch. schlecht über § 36 InsO mit § 850k IV ZPO lösen.