Hallo,
ich bin neu hier. Habe eine Akte vorgelegt bekommen welche 10 Jahre alt ist. VU ist im July 2005 auf die Philippinen gereist und hat sich somit der Aufsicht und Leitung der Bewährungshilfe entzogen. Sicherungshaftbefehl wurde erlassen, da der VU Beschuldigter in mehreren neuen Strafsachen ist. Betrug (Feb.2005) Kreditbetrug April (2005), Ebaybetrug (Nov.2005)
Auf Grund des Eintreten der Verfolgungsverjährung sind alle Straftaten bis auf den Ebaybetrug verjährt. (10 Jahre)
Ich möchte nun verhindern das auch noch der Ebaybetrug verjährt, habe aber nur eine Möglichkeit. Die Verjährung ruht wenn sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die Staatsanwaltschaft ein förmliches Auslieferungsersuchen an den ausländischen Staat stellt.
HILFE. Wie mache ich das? Laut BMJ findet kein Auslieferungsverkehr mit den Philippinen statt.
U.a. hätte doch die offene Bewährung schon längst widerrufen werden müssen oder eine Schlussentscheidung getroffen werden müssen. Allerdings passierte das alles nicht. Muss ich da ebenfalls etwas unternehmen? (Bewährungszeitende Nov.2009)
Hoffe ihr könnt mir helfen.