Hallo,
es liegen 2 Unterhaltstitel gegen denselben Unterhaltsschuldner vor. Einmal sind es Unterhaltsforderungen des minderjährigen Kindes, ein anderes Mal Betreuungsunterhaltsforderungen der Kindsmutter. Der Unterhaltsschuldner zahlte bislang immer nur pauschal unregelmäßig eine größere Summe auf den Rückstand.
Können nun die restlichen Forderungen beider Unterhaltsgläubiger in einem PfüB geltend gemacht werden? Ich habe bislang auch nur eine Forderungsaufstellung insgesamt erstellt. Ansonsten wäre eine Einzelaufstellung aufgrund der pauschalen Leistungen des Schuldners nahezu unmöglich.
Danke!