Hallo,
wir haben eine Betreuung hier übernommen. Am 26.01.2015 ist eine Betreuung im schönen Bayernlande angeordnet worden. Diese ist nunmehr in den hohen Norden abgegeben worden. Die Betreuerin ist die Schwester des Betroffenen. Aufgrund des Krankenhausaufenthaltes zum Anfang der Betreuung und der späteren Heimunterbringung (nach Anordnung der Betreuung) sind Kosten entstanden, die von der Schwester (Betreuerin) verauslagt wurden. Dieses ist mir auch nachgewiesen worden. Jetzt hat sie einen Antrag gestellt, dieses Geld dem Vermögen entnehmen zu dürfen. Tatsache ist, dass der Betroffene zahlungspflichtig war, aber aufgrund seines (damaligen Noch-) Wohnsitzes in Bayern eine Bezahlung aus dem Vermögen des Betroffenen selbst nicht möglich war.
Wie geht das technisch? Beschluss? Oder nur kurzes Schreiben an Betreuerin, dass Geld zu entnehmen und die Belege mit der nächsten Rechnungslegung zur Prüfung vorzulegen (sind mir als Kopie bereits jetzt vorgelegt worden).
Hat so etwas schon einmal jemand gehabt? Kann mir jemand helfen?