Betreute ist Miterbin aber niemand stellt Erbscheinsantrag; Nachlasspflegscha

  • Ich würde in folgendem Fall gern eure Meinung wissen::gruebel:

    Die Betreute A kommt als Miterbin zu 1/2 Anteil nach ihrem Sohn E in Betracht. Weitere Miterbin dürfte B, die Halbschwester des Erblassers E geworden sein. Da bislang niemand einen Erbscheinsantrag gestellt hat, wurde Nachlasspflegschaft eingerichtet. Der Nachlass wurde inzwischen hinterlegt. Die Halbschwester B stellt keinen Erbscheinsantrag.:( Die Betreuerin der Miterbin A hatte einen Termin beim Nachlassgericht wahrgenommen um einen Erbscheinsantrag nach E zu stellen. Dies hat sie letztendlich doch unterlassen, da sie nicht vollständig über die notwendigen Urkunden verfügt und ihr die Familienverhältnisse ihrer Betreuten nicht ausreichend bekannt sind, so dass sie die eidesstattliche Versicherung nicht abgeben kann.

    Für die Betreute A steht die Betreuerin grundsätzlich in der Pflicht, aber was kann sie tun?
    Was kann oder muss ich als Betreuungsgericht von ihr verlangen?
    Wäre ein Teilerbschein, für den die Betreuerin die notwendigen Urkunden vorlegen könnte, eine Lösung?
    Habt ihr eine Idee?

  • Der Nachlass wurde hinterlegt, obwohl die Erben objektiv bekannt sind.
    Das ist - mit Verlaub - völlig absurd.

    Wenn das Nachlassgericht seine Hausaufgaben richtig gemacht hätte, wäre der Erbschein längst erteilt. Die Betreuerin hätte im Rahmen der eV lediglich ein Nichtwissen im Hinblick auf das Vorhandensein weiterer gesetzlicher Erbprätendenten zu versichern gehabt.

    Ein Teilerbschein bringt überhaupt nichts, da er nicht dazu berechtigt, quotal die Auskehrung des hinterlegten Betrages zu verlangen.

  • Gegenfrage: Hilft ihr denn ein Teil-Erbschein? D. h. würde die Hinterlegungsstelle aufgrund des Teil-Erbscheins an die Betreute auszahlen? Dann könnte die Beantragung doch eine vernünftige Idee sein. Würde ich im Vorfeld mal mit der Hinterlegungsstelle abklären. (habe noch nie Hinterlegungssachen bearbeitet:oops:)

    ups - Cromwell war schneller ... Finde die Bestellung eines Nachlasspflegers bei bekannten Erben auch merkwürdig, aber ist nunmal passiert...

  • Ja, das sind halt die Nachlassgerichte, die die vollständige Erbenermittlung auf die Erben abwälzen, obwohl das Gesetz nur verlangt, dass versichert wird, dass nichts bekannt ist, was der Richtigkeit der gemachten Angaben entgegensteht.

    Und die dann - so einer Kundin passiert - sofort zur Staatsanwaltschaft rennen, weil die Antragstellerin ein ihr unbekanntes uneheliches Kind der Erblasserin, ihrer Großtante, welches in den 30er Jahren am Tag nach der Geburt gestorben war und von dem in der Familie nie geprochen wurde, nicht angegeben hatte (bevor jemand fragt, warum das dem Notar nicht aufgefallen ist: keine Heirat - kein Familienbuch). Das Verfahren wurde dann eingestellt, aber nicht bevor die über 70-Jährige Antragstellerin bei der Kriminalpolizei verhört und erkennungsdienstlich behandelt wurde :mad:.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Zitat

    Die Betreuerin hätte im Rahmen der eV lediglich ein Nichtwissen im Hinblick auf das Vorhandensein weiterer gesetzlicher Erbprätendenten zu versichern gehabt.

    Das war auch meine favorisierte Idee; so habe ich es der Betreuerin vorgeschlagen.
    Die Nachlasspflegschaft ist nunmal eingerichtet worden, das Geld nunmehr hinterlegt. Auch wenn das nicht korrekt und sinnvoll war, muss ja jetzt die "Kuh vom Eis"....

  • Und die dann - so einer Kundin passiert - sofort zur Staatsanwaltschaft rennen, weil die Antragstellerin ein ihr unbekanntes uneheliches Kind der Erblasserin, ihrer Großtante, welches in den 30er Jahren am Tag nach der Geburt gestorben war und von dem in der Familie nie geprochen wurde, nicht angegeben hatte (bevor jemand fragt, warum das dem Notar nicht aufgefallen ist: keine Heirat - kein Familienbuch). Das Verfahren wurde dann eingestellt, aber nicht bevor die über 70-Jährige Antragstellerin bei der Kriminalpolizei verhört und erkennungsdienstlich behandelt wurde :mad:.

    Auch, wenn ich es erst spät lese, aber das ist ja nicht gerade schön. :(

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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