Ich würde in folgendem Fall gern eure Meinung wissen:
Die Betreute A kommt als Miterbin zu 1/2 Anteil nach ihrem Sohn E in Betracht. Weitere Miterbin dürfte B, die Halbschwester des Erblassers E geworden sein. Da bislang niemand einen Erbscheinsantrag gestellt hat, wurde Nachlasspflegschaft eingerichtet. Der Nachlass wurde inzwischen hinterlegt. Die Halbschwester B stellt keinen Erbscheinsantrag.:( Die Betreuerin der Miterbin A hatte einen Termin beim Nachlassgericht wahrgenommen um einen Erbscheinsantrag nach E zu stellen. Dies hat sie letztendlich doch unterlassen, da sie nicht vollständig über die notwendigen Urkunden verfügt und ihr die Familienverhältnisse ihrer Betreuten nicht ausreichend bekannt sind, so dass sie die eidesstattliche Versicherung nicht abgeben kann.
Für die Betreute A steht die Betreuerin grundsätzlich in der Pflicht, aber was kann sie tun?
Was kann oder muss ich als Betreuungsgericht von ihr verlangen?
Wäre ein Teilerbschein, für den die Betreuerin die notwendigen Urkunden vorlegen könnte, eine Lösung?
Habt ihr eine Idee?