Hallo, folgender Fall:
Beantragt ist die Klauselumschreibung nach § 727 ZPO einer inländischen GmbH A auf eine irische Ltd. L.
Der Antrag wird gestellt und eingereicht von einer inländischen GmbH B und zwar im Namen der irischen Ltd. L – also nicht von der inländischen, abtretenden GmbH A.
Eine Vollmacht wird nicht vorgelegt, in der Abtretungserklärung selbst sind keine Anträge enthalten.
Nach § 79 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist eine derartige Vertretung möglich durch Beschäftige der GmbH B, sofern GmbH B und irische Ltd. L Verbundunternehmen nach § 15 AktG sind. Laut Zöller (Rdnr. 6, § 79) muss sich sodann aus der Vollmacht ausdrücklich ergeben, dass für ein Verbundunternehmen gehandelt wird.
Leider steige ich bei § 15 AktG nicht mal 50-%-ig durch.
Inwieweit muss ich prüfen, ob – für den Fall, dass dies vorgebracht wird – es sich tatsächlich um Verbundunternehmen handelt? Oder reicht es auch, wenn mir das durch die irische Ltd. L in der Vollmacht dargestellt wird.
- Sorry - sehe gerade Tippfehler in der Überschrift, gemeint ist natürlich § 79 ZPO!!!