Familiengerichtliche Genehmigung Erbausschlagung Auskunftspflicht des Jobcenters

  • Ja, mitunter hatte ich auch mal bei den Banken Glück, hängt wohl nicht nur von der Bank selbst sondern auch von dem jeweiligen Mitarbeiter ab, der das gerade in die Hände bekommt. Aber geschätzt 3/4 der Antworten liefen schon darauf hinaus, dass man Auskunft hierzu nur den Erben gebe - man dreht sich also im Kreis, denn die Erben kennt man ja erst, wenn Klarheit besteht, ob die Ausschlagung(en) wirksam sind oder nicht (genehmigt wurden).
    Nimmt man es genau, müsste man wenigstens dem Nachlassgericht eine Antwort geben, denn nach § 1960 Abs. 1 BGB gilt ja: "Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht". Und das Bedürfnis erfährt man in der Regel erst nach einer Mitteilung oder Auskunft. Außerdem macht das natürlich das Nachlassgericht auch nicht pauschal.

  • Ja, mitunter hatte ich auch mal bei den Banken Glück [...] Aber geschätzt 3/4 der Antworten liefen schon darauf hinaus, dass man Auskunft hierzu nur den Erben gebe

    Die Antwort habe ich auch einzwei Mal bekommen. Nach dem in #18 erwähnten zweiten Hinweis auf die gesetzlichen Normen kamen die Auskünfte dann aber immer :)

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

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