Der Betreuer möchte namens des Betreuten, der in seiner eigenen Wohnung lebt, mit einem ambulanten Dienst einen unbefristeten Versorgungsvertrag abschließen, wonach dieser Dienst täglich 2-mal in die Wohnung kommt und erforderliche Dienste (Medikamentengabe und auch hauswirtschaftliche Dienste, z.B. reinigen der Wohnung) gegen Zahlung von 600.--€ monatlich verrichtet. Dieser Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Ist zu diesem Vertrag die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich ?