Versorgungsvertrag mit ambulantem Dienst

  • Der Betreuer möchte namens des Betreuten, der in seiner eigenen Wohnung lebt, mit einem ambulanten Dienst einen unbefristeten Versorgungsvertrag abschließen, wonach dieser Dienst täglich 2-mal in die Wohnung kommt und erforderliche Dienste (Medikamentengabe und auch hauswirtschaftliche Dienste, z.B. reinigen der Wohnung) gegen Zahlung von 600.--€ monatlich verrichtet. Dieser Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

    Ist zu diesem Vertrag die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich ?

  • Was war dein Ergebnis?

    Mir würde auf Anhieb kein entsprechender Genehmigungstatbestand einfallen der hier greift.

    Wenn überhaupt könnte man wohl an § 1907 Abs. 3, 2. Alt. BGB denken. Allerdings ist der Vertrag hier jederzeit von beiden Parteien binnen drei Monate kündbar, sodass das auch nicht in Betracht kommt.

  • Nur am Rande: Laut BGH, Urteil vom 09.06.2011, III ZR 203/10, handet es sich bei ambulanten Pflegeverträgen um Verträge, die ein besonderes Vertrauensverhältnis begründen und daher nach § 627 BGB jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar sind.

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