Hallo zusammen,
kurze Frage vor dem heißen Wochenende:
Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen TV-Zeugnis (2 Testamentsvollstrecker) wird gestellt, danach beantragt ein Miterbe die Entlassung eines Testamentsvollstreckers. Damit ist das Verfahren von dem Richter zu bearbeiten (m.E. sowohl der Antrag auf Erteilung des Zeugnisses als auch die Entlassung). Später wird der Antrag auf Entlassung zurückgenommen.
Wer ist nunmehr für die Erteilung des TV-Zeugnisses zuständig? Richter oder Rechtspfleger?
Vielen lieben Dank fürs Mitdenken!