Hallo,
hab vorliegen einen Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung, das Grundstück (Kind zu 1/3 MEA) soll veräußert werden.
Genehmigungsbedürftigkeit ist klar. Jetzt hat sich mir aber die Frage aufgetan, ob ich innerhalb der Genehmigungsfähigkeit prüfen muss, ob der Verkaufserlös auf ein Konto des Kindes geht?
Vorliegend ist der Verkaufserlös, hier 4000,00 Euro, auf das Konto des Kindesvaters zu bezahlen.
Muss ich dass monieren?
Oder kann ich es familiengerichtlich Genehmigen, mit der Auflage, dass der anteilige Verkaufserlös auf ein Konto des Kindes zugehen hat?