Hallo zusammen,
ich glaube die Hitze führt bei mir zu Denkblockaden...
Klägerin ist Maria, welche während der II. Instanz verstirbt...Rubrum wird auf Erbin Lydia geändert...
So nach der ersten und zweiten Instanz wurde jeweils KFB zugunsten Maria erlassen...
Nun will der Anwalt vollstrecken und ist der Auffassung, dass alle beiden KFBs nun aufzuheben sind und ein gemeinsamer KFB für alle drei Instanzen (der KFA für die dritte Instanz ist noch nicht entschieden) zu erlassen ist...
Ich bin nun eher der Meinung, dass für den KFB I. Instanz eine RNF-Klausel notwendig ist - brauche ich da die entsprechenden Nachweise oder reicht es mir aus, dass das Rubrum in zweiter Instanz entsprechend geändert wurde und es damit offenkundig ist? - Für diese Frage bräuchte ich die Hilfe der Gurus der Vollstreckung
Für den KFB in zweiter Instanz müsste man wohl eine Rubrumsberichtigung gem. § 319 ZPO machen, da ja zum Zeitpunkt Erlass KFB dieses bereits geändert war nur leider bei uns im System nicht geändert wurde...- das wurde beriets auch im Unterforum "Kosten" geklärt...
Bin ich richtig???
DANKE