Vordruck Arbeitamt; Ärztliche Stellungnahme

  • Ich habe am Freitag eine Betreuung übernommen. Der Betreute ist stark Suchtkrank und seit einiger Zeit arbeitsunfähig geschreiben. Seit 12.05.2015 bezieht er Krankengeld. Eine Bekannte von ihm hat ihm den Vordruck gegeben. Sein Facharzt (Neurologe und Psychiater) hat hierauf bescheinigt: Die bisherige Tätigkeit kann nicht mehr ausgeübt werden. Keine Tätigkeit als Waffenträger. Diesen Vordruck hat er an seinen Arbeitgeber verschickt.

    Dies war alles vor Übernahme der Betreuung. Der Arbeitgeber hat bis jetzt nicht gekündigt.

    Wie wird das hier gesehen?

    Derzeit habe ich kurzfristig ein Platz zur Entgiftung gefunden. Derzeit ist er trocken. Jetzt stelle ich den Antrag auf eine Sucht Reha bei der Dt. Rentenversicherung. Heute habe ich für ihn einen Termin in der Suchtberatung gemacht. Der Berater hat angedeutet, dass er kurzfristig einen pos. Sozialbericht erstellt.

    M. E. stellt sich mein Betreuter günstiger, wenn er im Beschäftigungsverhältnis bleibt und Krankengeld bezieht.

    Wie ist eure Meinung zu diesem Fall?

  • Rechtsberatung eher weniger, eher Sozialberatung, Wirtschaftlichkeitsberechnung :confused:

    Aber ich versteh ja die Frage schon nicht!

    Der Betreute steht günstiger im Vergleich zu was? :gruebel:

    Da ist doch ohnehin nichts veranlasst soweit alles geregelt ist:(

  • Günstiger deshalb, weil das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. Deshalb kann er evtl. später Anspruch auf ALG I haben und ist nicht auf ALG II angewiesen.

    Mir war nur unklar wieso die Mitarbeiterin des Arbeitsamtes meinen Betreuten dazu geraten hatte, diesen Vordruck vom Facharzt auffüllen zu lassen und an den Arbeitgeber zu schicken? Wie gesagt, dies war vor meiner Zeit...

    Ich sehe darin keinen Vorteil, sondern eher ein Nachteil für meinen Betreuten.....

  • Günstiger deshalb, weil das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. Deshalb kann er evtl. später Anspruch auf ALG I haben und ist nicht auf ALG II angewiesen.

    Mir war nur unklar wieso die Mitarbeiterin des Arbeitsamtes meinen Betreuten dazu geraten hatte, diesen Vordruck vom Facharzt auffüllen zu lassen und an den Arbeitgeber zu schicken? ....


    Vielleicht wegen der sonst möglicherweise drohenden Gefahr durch den Betreuten (Waffenträger). So erhielt der Arbeitgeber Kenntnis und konnte handeln bzw. auch die Erkrankung bei der Prognoseentscheidung im Vorfeld einer Kündigung berücksichtigen.

    Da das Krankengeld die Höhe des ALGII übersteigen dürfte, sollte der Weiterbezug des KG aktuell rechnerisch günstiger zu sein.

  • Ja, die Sichtweise des Arbeitsgeber ist klar... Allerdings drohen im Krankenstand keine konkreten Gefahren....

    Der Vordruck bekam er von einer Mitarbeiterin und einer guten Bekannten ausgehändigt.... Das hat mich erstaunt....

    Ja, Krankengeld ist mehr als ALG II... zudem zählt Krankengeld zeitlich gesehen als Beschäftigung i. S. d. Anwartschaften auf ALG I.

    Ich glaube ich rufe die Mitarbeiterin des Arbeitsamtes mal an und frage warum sie das getan hat...

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