Ich habe am Freitag eine Betreuung übernommen. Der Betreute ist stark Suchtkrank und seit einiger Zeit arbeitsunfähig geschreiben. Seit 12.05.2015 bezieht er Krankengeld. Eine Bekannte von ihm hat ihm den Vordruck gegeben. Sein Facharzt (Neurologe und Psychiater) hat hierauf bescheinigt: Die bisherige Tätigkeit kann nicht mehr ausgeübt werden. Keine Tätigkeit als Waffenträger. Diesen Vordruck hat er an seinen Arbeitgeber verschickt.
Dies war alles vor Übernahme der Betreuung. Der Arbeitgeber hat bis jetzt nicht gekündigt.
Wie wird das hier gesehen?
Derzeit habe ich kurzfristig ein Platz zur Entgiftung gefunden. Derzeit ist er trocken. Jetzt stelle ich den Antrag auf eine Sucht Reha bei der Dt. Rentenversicherung. Heute habe ich für ihn einen Termin in der Suchtberatung gemacht. Der Berater hat angedeutet, dass er kurzfristig einen pos. Sozialbericht erstellt.
M. E. stellt sich mein Betreuter günstiger, wenn er im Beschäftigungsverhältnis bleibt und Krankengeld bezieht.
Wie ist eure Meinung zu diesem Fall?