Die Gläubigerin (Inkassounternehmen) hat gegen meinen Einstellungsbeschluss (!) Erinnerung eingelegt mit der Begründung, dass kein P-Konto vorliegt und dass das sichergestellte Geld nicht aus dem Kindergeld/Leistungen Bundesagentur für Arbeit herrührt. Dass es kein P-Konto ist, ist unstreitig und die Kontoauszüge sind eindeutig.
Viele Grüße
Mini One
sondern ... ?