Wechsel des P-Konto und § 765 a ZPO

  • Die Gläubigerin (Inkassounternehmen) hat gegen meinen Einstellungsbeschluss (!) Erinnerung eingelegt mit der Begründung, dass kein P-Konto vorliegt und dass das sichergestellte Geld nicht aus dem Kindergeld/Leistungen Bundesagentur für Arbeit herrührt. Dass es kein P-Konto ist, ist unstreitig und die Kontoauszüge sind eindeutig.

    Viele Grüße
    Mini One

    sondern ... ?

  • Wurde mal einfach so in den Raum gestellt. Die haben auch die Kontoauszüge. Inkassobüro!

    Die Erinnerung gegen den Einstellungsbeschluss darf ich aber jetzt als Stellungnahme zum Antrag ansehen! :D

    Viele Grüße
    Mini One

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