Pfändung Unterhalt Vorrechtsbereich

  • Hallo,

    wir vollstrecken in das Gehalt des Schuldners in den Vorrechtsbereich wegen Kindesunterhalts (laufend und rückständig). Beim Arbeitgeber gibt es bereits eine Lohnpfändung in den Vorrechtsbereich, und zwar von einer Unterhaltsvorschusskasse für geleistete UVG-Zahlungen für ein anderes Kind.

    Gibt es irgend eine rechtliche Möglichkeit, dass der laufende Unterhalt vor dem Anspruch des Jugendamtes befriedigt wird? Freiwillig will das Jugendamt den 1. Rang nicht aufgeben.

    Danke vorab.

    Liane

  • Gibt es irgend eine rechtliche Möglichkeit, dass der laufende Unterhalt vor dem Anspruch des Jugendamtes befriedigt wird? Freiwillig will das Jugendamt den 1. Rang nicht aufgeben.

    Ihr seid nicht vor dem Jugendamt, aber das Jugendamt sollte auch nicht einen "1"; Rang haben. Tatsächlich solltet ihr (vermute ich mal) Gleichrang haben, falls die Kinder gleichrangig sind.

    EDIT: Wie wurde also euer Freibetrag festgesetzt? Und wie der beim PfÜB des Jugendamtes?<br />
    <br />
    EDIT 2 (:oops:) da vielleicht unklar fomuliert: Ihr solltet "gleichmäßig befriedigt" werden, § 850d ZPO

    3 Mal editiert, zuletzt von Phil (10. Juli 2015 um 14:11)

  • Hallo noch einmal zu dieser Sache.

    Der vorrangige Drittschuldner (Jugendamt) hat jetzt erklärt, dass der laufende Unterhalt vom Drittschuldner vorrangig bedient wird. D. h. der Drittschuldner weist uns den laufenden Unterhalt an und, sollte darüber hinaus noch ein Betrag pfändbar sein, wird er diesen an das Jugendamt leisten. Das hat das Jugendamt ganz unproblematisch so auch erklärt.

    Danke an Euch

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