Falscher Anspruch ?

  • Hallo,
    ich hätte ahnen können, dass mir dieser Pfüb noch mal "auf die Füße fällt".
    Gepfändet ist der Anspruch "D" (im Vordruck heißt es ja: an Kreditinstitute). Hier jedoch ist Drittschuldner der XY-Kreis. Nun legt der Drittschuldner Rechtsmittel ein.
    Ich habe das damals bei Beantragung sogar gesehen und mir gedacht, vielleicht hat der Kreis ja ein Darlehen gewährt oä und habe den Pfüb erlassen. Natürlich ist der Kreis kein "klassisches" Kreditinstitut... Aber wie gehe ich nun damit um? Habt Ihr eine Idee?

  • Wenn ein PÜ ins Leere geht, geht er eben ins Leere. Das ist dann, natürlich anders formuliert, Inhalt der abzugebenden Drittschuldnererklärung "...der gepfändete Anspruch besteht nicht...". Was das mit einem Rechtsmittel gegen den PÜ zu tun hat...
    Freundlich den Drittschuldner hierauf hinweisen und um Rücknahme bitten.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Was hat der Kreis denn nun für ein Problem? Wurde falsch ein richtiger Anspruch gepfändet oder wurde falsch ein falscher Anspruch gepfändet? Ich tippe auf die 2. Variante und verweise somit auf meinen obigen Beitrag. Ich glaube, ich würde mal beim Kreis anrufen.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • So wie ich es sehe, wurde der Kreis richtig als Drittschuldner bezeichnet. Zwar spricht der Text von Kreditinstitut, den würde ich aber so auslegen, dass damit jeder gemeint ist, gegen den die genannten Ansprüche bestehen.

    An der Richtigkeit der Pfändung habe ich absolut keine Zweifel; sie geht halt ins Leere, weil es die Ansprüche nicht gibt.

  • So wie ich es sehe, wurde der Kreis richtig als Drittschuldner bezeichnet. Zwar spricht der Text von Kreditinstitut, den würde ich aber so auslegen, dass damit jeder gemeint ist, gegen den die genannten Ansprüche bestehen.

    An der Richtigkeit der Pfändung habe ich absolut keine Zweifel; sie geht halt ins Leere, weil es die Ansprüche nicht gibt.

    Dass der Kreis kein Kreditinstitut ist, ist meiner Meinung nach nicht von großer Bedeutung. Allenfalls geht es um die Forderung(en), die gepfändet werden sollen. Entweder bestehen die oder nicht und dann halt eben DE mit dem Hinweis, dass die gepfändeten Forderungen nicht bestehen.

  • Was gerne vergessen wird: es werden nur angebliche Ansprüche gepfändet. Entweder sie bestehen oder sie bestehen nicht. Was gepfändet wird, muss der Gläubiger auswählen. Vertut er sich, und sei es nur versehentlich...Pech gehabt

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  • So wie ich es sehe, wurde der Kreis richtig als Drittschuldner bezeichnet. Zwar spricht der Text von Kreditinstitut, den würde ich aber so auslegen, dass damit jeder gemeint ist, gegen den die genannten Ansprüche bestehen.

    An der Richtigkeit der Pfändung habe ich absolut keine Zweifel; sie geht halt ins Leere, weil es die Ansprüche nicht gibt.

    Dass der Kreis kein Kreditinstitut ist, ist meiner Meinung nach nicht von großer Bedeutung. Allenfalls geht es um die Forderung(en), die gepfändet werden sollen. Entweder bestehen die oder nicht und dann halt eben DE mit dem Hinweis, dass die gepfändeten Forderungen nicht bestehen.

    Genau das wollte ich eigentlich auch aussagen. Bei Dir liest es sich aber irgendwie verständlicher.

  • Was gerne vergessen wird: es werden nur angebliche Ansprüche gepfändet. Entweder sie bestehen oder sie bestehen nicht. Was gepfändet wird, muss der Gläubiger auswählen. Vertut er sich, und sei es nur versehentlich...Pech gehabt

    :dafuer:

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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