Verjährung Sicherungshypothek

  • Guten Morgen Zusammen,

    ich habe einen Vorgang auf den Tisch bekommen, wo ich nicht weiterkomme:

    1980 wurde aufgrund eines VB´s aus 1978 eine Sicherungshypothek eingetragen. Mir sagt der Vorgang nichts. Unterlagen habe ich auch keine gefunden.
    Ich soll jetzt die Forderungshöhe ausrechnen. Ich habe schon recherchiert, scheitere aber schon allein an der Frage, ob der Anspruch überhaupt noch besteht, oder zwischenzeitlich verjährt ist. Auch mit den Zinsen komme ich nicht weiter. Verjähren diese bei einer eingetragenen Sicherungshypothek auch nach drei Jahren :confused:.

    Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

  • Wenn Du so freundlich bist und uns (auszugsweise) den Eintragungstext zur Verfügung stellst, kann das Spannungsfeld vielleicht entspannt werden?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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