Antrag auf Genehmigung zur Wohnungskündigung

  • Hallo,
    folgender Fall liegt mir vor:
    Die Betreute lebt mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater in einer Mietwohnung. Mieter sind der Stiefvater und die Mutter der Betreuten. Der Stiefvater ist verstorben und die Mutter musste ins Seniorenheim. Die Betroffene ist geistig behindert und kann nicht allein leben, so dass sie nun ebenfalls im Seniorenheim lebt.
    Der Betreuer beantrag nun aus "Gründen der Vorsicht" die Genehmigung zur Kündigung des Mietvertrages.
    Da die Betroffene ja nicht Mieterin ist und auch nicht Erbin des Stiefvaters ist und somit nicht in den Mietvertrag eintritt, ist eine Kündigung ihrerseits ja nicht erforderlich.
    Den Antrag auf Genehmigung zur Wohnungskündigung würde ich zurückweisen. Würdet ihr trotzdem zum Heimaufenthalt anhören?

  • Solange der Betreuer der Mutter, sofern sie denn einen hat, nichts beantragt, kannst du nichts genehmigen. Eine Anhörung der Tochter zum Umzug ist m.E. nicht erforderlich. Sie lebt weiter in der Nähe der Mutter, was mit anzunehmender Sicherheit so ihrem Wunsch entsprechen dürfte.:)

    raps

  • Da musste einen guten Betreuer haben, dass der da an den § 563 BGB denkt.

    Anhören kann man immer, ob das hier wirklich notwendig ist, sehe ich derzeit nicht.

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    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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