Beschlüsse im Urteilsstil?

  • Tja, super Sache: Kram zur Verfügung stellen und dann meckern, dat der Kram nicht gut ist..

    Es ist wohl so, dass nur noch Quantität gefragt ist, außer bei Beurteilungen... da stell ich mich dann neben Patweazle..

  • Aber paß auf, daß Du nicht meine Schuhe triffst! Ich stehe da nämlich auch und werde auf Dein Schuhwerk achten...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Um all die Mitleser mit Verdauungsstörungen ein wenig zu beruhigen:

    Ich denke, dass auch der fragliche Direktor das richtige Maß wird finden müssen, damit seine Beurteilungen einer (dann verwaltungsgerichtlichen) Kontrolle standhalten.

    Mit den Grundsätzen o.g. BGH- Entscheidung wird ja "nur" bestimmt, dass das Heranziehen des Kriteriums "Urteilsstil" nicht per se einen Eingriff in die sachliche/richterliche Unabhängigkeit darstellt. In welchem Maße dieser Punkt dann tatsächlich zu einer Verschlechterung der Beurteilung bei einem unter-pebbsyierten (man verzeihe mir diese Wortschöpfung) Massengeschäft herangezogen werden darf, ist eine andere Frage. Das wäre eine Angelegenheit der verwaltungsgerichtlichen Inhaltskontrolle bzw. Richtigkeitskontrolle im Beurteilungsrechtsstreit. Nur weil etwas keinen Eingriff in die Unabhängigkeit darstellt, bedeutet das nicht, dass hier Tür und Tor geöffnet ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Das ist sicher richtig, aber ich finds schon schlimm, dass es ein Kriterium sein kann und dass da der Einsatz der amtlichen Software gerügt wird.

    Einen Rechtsstreit kann ich mir da nicht vorstellen, da z.B. BerH häufig von jungen Kollegen gemacht wird, die aus guten Gründen keinen Rechtsstreit gegen ihre Verwaltung führen.


  • Einen Rechtsstreit kann ich mir da nicht vorstellen, da z.B. BerH häufig von jungen Kollegen gemacht wird, die aus guten Gründen keinen Rechtsstreit gegen ihre Verwaltung führen.

    So gut finde ich die Gründe mittlerweile gar nicht mehr, ehrlich gesagt... aber insbesondere als Probebeamter hatte ich definitiv auch Hemmungen, auch nur an so etwas zu denken.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Na, ich finde die Gründe auch nicht gut, will aber nicht in Abrede stellen, dass es sie gibt.

    Auch beim Thema Personalführung ist die Justiz noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.

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