Änderung der Anmeldung

  • Wie seht ihr folgendes?

    Eine Anmeldung ist erfolgt durch den neuen GF1 und einen weiteren GF2. Die Anmeldung wurde hinsichtlich angemeldeten Vertretungsbefugnis des neuen GF1 beanstandet. Der einzelvertretungsberechtigte GF2 hat die Anmeldung nun berichtigt.

    Muss GF1 auch die Anmeldung berichtigen? Oder genügt die Berichtigung durch GF2?

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Anmelden muß die Gesellschaft vertreten durch die GF in vertretungsberechtigter Zahl. Es könnte also auch der einzelvertretungsberechtigte GF3 (wenn es ihn gäbe) berichtigen.

    Anders bei Versicherungen des GF, die muß jeder GF selbst abgeben.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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