Beratungshilfe gegen Bescheide des Beitragsservices

  • Liebe Kollegen und Kolleginnen,

    in letzter Zeit häufen sich hier die Anträge auf Beratungshilfe gegen die Forderungen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

    Der Antragsteller begehrt im vorliegenden Fall Beratungshilfe um gegen bereits bestandskräftige Festsetzungsbescheides vorzugehen mit der Begründung, dass die Beiträge durch andere Bewohner der Wohngemeinschaft gezahlt wurden und er die Bescheide auch nie erhalten habe.

    Es handelt sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Forderung, die zur Zwangsvollstreckung geeignet ist. Meine Frage: Inwieweit kann man da noch Beratungshilfe bewilligen bzw. kann man da überhaupt Beratungshilfe bewilligen. Die Bescheide sind nicht mehr im Wege des Widerspruches angreifbar.

    Was sagt ihr?

    LG und Danke im Voraus!

  • Was soll es für Eigenbemühungen bei einem Bescheid geben, den man nie erhalten hat?

    Selbst bei dem Beitragsservice reicht in der Regel ein kurzes Schreiben: "Beitragspflicht wurde bereits durch Mitglied der WG Herr/Frau soundso, Beitrags-Nr. 123XY, erfüllt."
    Sowas zumindest erwarte ich durchaus im Rahmen der Eigenbemühungen.

  • Ich weiß nicht, wie es bei euch aussieht, aber in meinem "Beritt" bietet die Verbraucherzentrale in Fragen des Gebührenservice kostenlose Beratung an. Gegebenenfalls da mal nachhorchen, ob das Angebot bei euch auch besteht und wie sich das konkret äußert bzw. wie lange das Angebot genutzt werden kann (bei Vollstreckungssachen ist die VBZ recht schnell raus).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Die Verbraucherzentrale plus einmal selbst beim Beitragsservice melden darf man verlangen, finde ich.

    Aufpassen musst du allerdings bei Bescheiden wegen verspäteter Zahlung nebst neuer Zahlungsaufforderung.
    In denen behält der BS sich nämlich vor, sobald ein neuer Rückstand auftaucht direkt, ohne Vorankündigung, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

    Wenn schon solche Drohungen ausgesprochen werden und die Situation dann noch in der Tatsächlichkeit einfach kompliziert ist (also viele Mitbewohner, unterschiedliche Wohnungen wasuachimmer) und offenbar von den Sachbearbeitern nicht anerkannt wird, würde ich über den einmaligen Versuch auf die Tatsachen hinzuweisen, nichts mehr verlangen.

    So traurig (bezüglich den sog. "Service") und ärgerlich (für uns als BerH-Rpfl) das auch ist, aber das ist dort eine Behörde(?), bei der von Normalsterblichen verfasste Schreiben offenbar gern mal ignoriert werden.

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