Hallo zusammen,
ich sitze nun schon seit einiger Zeit an folgender Sache:
Alleinerbe nach seinem Vater ist ein minderjähriges Kind. Unter anderem hat das Kind wohl auch einen Geschäftsanteil an einer GmbH geerbt, welche nun veräußert werden soll.
Laut Gesellschaftsvertrag wird die Gesellschaft bei Tod eines Gesellschafters mit seinen Erben fortgesetzt.
Die Gesellschaft hat zwei Gesellschafter, der andere Gesellschafter ist nicht mit dem Kind verwandt. Auch die Kindesmutter steht in keiner verwandtschaftlichen Beziehung mit Gesellschafter Nr. 2.
Beide Gesellschafter wollen nun ihren Gesellschaftsanteil an einen Dritten (dem Sohn des Gesellschafters Nr. 2) veräußern. Sie teilen mir mit, dass die Gesellschaft bilanziell überschuldet ist und die Anteile daher nur für den Wert von 1,00 € verkauft werden sollen. Tatsächlich wurde das Geschäft in den letzten 2 Jahren wohl auch nicht mehr betrieben, sondern eher versucht abzuwickeln.
Vorgelegt wurde mir nun der Jahresabschluss zu 2013 von einem Steuerberater.
Ich muss nun aber zugeben, dass ich bei dem Ding nicht ganz durchsteige. Es gibt ein paar Stellen, die ich nicht verstehe, ich bin ja aber auch kein Steuerberater. Nach dem Jahresabschluss wäre die GmbH wohl tatsächlich überschuldet - zumindest 2013.
Ergänzungspfleger denke ich kann ich nicht bestellen, weil es mit der Kindesmutter keinen Interessenskonflikt gibt. Tatsächlich habe ich aber Bedenken, dass die Kindesmutter die Angelegenheit versteht.
Verfahrensbeistand scheidet auch aus.
Da ich selbst aber irgendwie Probleme habe, diesen Jahresabschluss nachzuvollziehen, würde ich gerne noch eine neutrale Person in das Verfahren einbinden, am besten einen Rechtsanwalt/Steuerberater, der im Interesse des Kindes noch mal prüft, ob hier wirklich eine Überschuldung vorliegt und der "Verkauf" mit Wert 1 € ok ist.
Habt ihr eine Idee?