Falsche Abgabe einer Vermögensauskunft

  • Die Schuldnerin hat in der Vermögensauskunft angegeben, dass sie keinen Grundbesitz hat. Nun haben wir herausgefunden, dass sie ein Grundstück besitzt. Wie geht man in einem solchen Fall vor, gleich die Staatsanwaltschaft einschalten?

  • Wenn das Grundstück noch nicht wertausschöpfend belastet ist, würde ich zunächst eine ZSH beantragen.

    Ansonsten würde ich meine Kenntnisse der Schuldnerin mitteilen und sie auffordern, sich dazu zu erklären mit dem Hinweis, daß Anzeige beabsichtigt ist. Vielleicht hebt das ja die Zahlungsmoral...

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Persönliche Einsichtnahme Grundbuch oder GB-Auszug erfordern.

    Je nach Belastungssachlage, Sicherungshypothek ggf. sinnvoll.

    Ggf. Nachbesserung der VAK beim GV beauftragen.

    Strafanzeige sicher auch möglich, bringt euch aber kein Geld.

  • Zudem bedenken: Mit einem Strafbefehl/-urteil schafft man sich einen neuen (konkurrierenden) Gläubiger ;)

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • ...Ggf. Nachbesserung der VAK beim GV beauftragen..

    Das - mein ich - geht nicht, siehe LG Hamburg, Beschl. vom 6. März 2014 (325 T 21/14) Ziffer 2:
    "Jedoch sind Fragen eines Gläubigers, die dem Schuldner eine Erklärung der mit "nein" oder "keine" oder sonst bereits ausreichend beantworteten Angaben im Formular für das Vermögensverzeichnis abverlangen, unzulässig."

    Spricht m.E. für die Fortsetzung der bisherigen Rechtsauffassung, dass eine falsche Auskunft grundsätzlich kein Anlass für eine Nachbesserung ist.

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!