Der Erblasser hat seine Kinder als Erben eingesetzt.
Vermächtnisweise wurde der Eherfrau der Nießbrach an allen Vermögensgegenständen zugewendet.
Die Auseinandersetzung zwischen den Erben wurde bis zum Tod der Ehefrau durch den Erblasser ausgeschlossen.
Es wurde Testamentsvollstreckung angeordnet. Die Ehefrau wurde als TV bestimmt, die den Nachlass zu verwalten hat bis zu ihrem Tod.
Sie hat nach Anordnung des Erblassers dem Tod des Erblassers den Nießbrauch an allen Vermögensgegenständen und am Grundstück des Erblassers für sich selbst zu bestellen.
Ich beabsichtige die Verwaltungsvollstreckung und das Ende der Verwaltungsvollstreckung im TV-Zeugnis zu verlautbaren.
Muss ich auch den Ausschluss der Erbauseinandersetzung und die Anordnung der Nießbrauchsbestellung für den TV im Zeugnis angeben?