Erbteilspfändung - und dann ?

  • Dass ich bei einer Erbteilspfändung als Drittschuldner die anderen Miterben aufzunehmen habe, ist soweit klar.
    Fraglich ist für mich nun
    1. wie beispielsweise die kontoführende Bank oder eine Versicherung (Auszahlung Lebensversicherung o.ä.) von der bestehenden Pfändung informiert werden und somit sichergestellt ist, dass eine Auszahlung an den Schuldner nicht erfolgt und
    2. wie eine Verschleierung/Vertuschung von Erbansprüchen des Schuldners bzw. deren Auszahlung vermieden weden kann, wenn er mit den übrigen Miterben "unter einer Decke steckt" und
    3. ob über die erfolgte ggf. zweckmäßigerweise das Nachlassgericht zu informieren ist.

    Hat jemand eine solche Pfändung in der Praxis schon durchgeführt und mit welchem Ergebnis???

  • Farbige Einfügungen und lies doch mal im Stöber, ist dort ellenlang ausgeführt, nichts hilfreiches dabei ?

  • Erbteilspfändungen sind ein guter Anfang, aber wie es dann weitergeht ist meistens fraglich.

    Bei Grundstücken hat man wenigstens die Möglichkeit die Pfändung ins Grundbuch eintragen zu lassen, und aus diesem Recht heraus, lässt sich dann die Teilungsversteigerung beantragen.

    Auf das Konto hat man gar keinen Zugriff. Ich als Verwaltungsvollstrecker hab den Bonus, dass ich auch so Möglichkeiten habe, mir die Kontoauszüge zeigen zu lassen. Daran kann ich dann erkennen, ob die Miterben die Pfändung beachten oder nicht. Wenn man diesbezüglich keine Möglichkeit hat, dann hängt man eben in der Schwebe.

    Bei meiner letzten Erbteilspfändung hat sich erst bei der Eintragung ins Grundbuch herausgestellt, dass Testamentsvollstreckung angeordnet ist. Jetzt kann ich warten, bis der Testamentsvolltrecker stirbt, bevor ich das Grundstück verwerten lassen kann.

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