Dass ich bei einer Erbteilspfändung als Drittschuldner die anderen Miterben aufzunehmen habe, ist soweit klar.
Fraglich ist für mich nun
1. wie beispielsweise die kontoführende Bank oder eine Versicherung (Auszahlung Lebensversicherung o.ä.) von der bestehenden Pfändung informiert werden und somit sichergestellt ist, dass eine Auszahlung an den Schuldner nicht erfolgt und
2. wie eine Verschleierung/Vertuschung von Erbansprüchen des Schuldners bzw. deren Auszahlung vermieden weden kann, wenn er mit den übrigen Miterben "unter einer Decke steckt" und
3. ob über die erfolgte ggf. zweckmäßigerweise das Nachlassgericht zu informieren ist.
Hat jemand eine solche Pfändung in der Praxis schon durchgeführt und mit welchem Ergebnis???