Restschuldbefreiung

  • Was könnte eigentlich im Kopf eines Großschuldners (teilweise mit kriminellem Hintergrund) vorgehen, wenn er im Insolvenzverfahren keine Restschuldbefreiung beantragt?
    Was gibt es da für Möglichkeiten seinerseits, über die ich hier nachdenken sollte. Und wie krieg ich den anne Hammelbeine?

  • er hat es vergessen....:gruebel:

    es hat sowieso keine Aussicht auf Erfolg....:gruebel:

    Ich lasse meine Gläubiger in dem Glauben, dass man bei mir nach Abschluss des Verfahrens noch etwas holen können und setze mich dann nach England ab....:gruebel:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • er hat es vergessen....:gruebel:

    es hat sowieso keine Aussicht auf Erfolg....:gruebel:

    Ich lasse meine Gläubiger in dem Glauben, dass man bei mir nach Abschluss des Verfahrens noch etwas holen können und setze mich dann nach England ab....:gruebel:

    Vergessen kann ich mir nicht vorstellen, da er doch bei Eröffnung des Verfahren eigentlich darauf hingewiesen werden sollte.

    Keine Aussicht auf Erfolg? Hmh, dann müsste es sich bei den Forderungen gegen ihn im solche mit den bekannten Ausschlusskriterien handeln,

    3. Möglichkeit?? äh?

  • Na, man geht über'n Teich, besorgt sich eine Adresse und produziert Kosten zum Nachweis, dass man auch in der Besenkammer von Windsor-Castle lebt.

    Nach der Schamfrist meldet man das Insolvenzverfahren an und ist nach einem Jahr schuldenfrei.
    Was interessiert das Gedöns des § 300 InsO n.F.?

    § 300 InsO ist was für Arme...

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Na, man geht über'n Teich, besorgt sich eine Adresse und produziert Kosten zum Nachweis, dass man auch in der Besenkammer von Windsor-Castle lebt.

    Nach der Schamfrist meldet man das Insolvenzverfahren an und ist nach einem Jahr schuldenfrei.
    Was interessiert das Gedöns des § 300 InsO n.F.?

    § 300 InsO ist was für Arme...

    OK soweit hab ichs verstanden . Aber kann man in England auch die Forderungen aus Deutschland angeben und die sind nach dem Jahr auch futsch ?

  • Ja, die sind aber nicht nur futsch, sondern ganz futsch.

    Während hier die Forderungen nur nicht mehr durchsetzbar sind, erlöschen in England die Ansprüche (discarge).

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ...ich muss gestehen, dass ich es nicht ganz verstehe (mag auch an der steigenden Wärme/Luftfeuchtigkeit liegen): Wozu dann vorher das InsOVerfahren in Deutschland? Warum nicht gleich in GB?

  • ...ich muss gestehen, dass ich es nicht ganz verstehe (mag auch an der steigenden Wärme/Luftfeuchtigkeit liegen): Wozu dann vorher das InsOVerfahren in Deutschland? Warum nicht gleich in GB?

    Das war ja nur einer der Erklärungsversuche. Wie häufig hat man denn auch Fremdanträge, wo der Schuldner vom Insolvenzgericht angehalten wird, doch mal einen Eigenantrag zu stellen und der Schuldner stellt sich bockig.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich muss gestehen, dass ich von einem Eigenantrag ausgegangen bin. Da macht dann meiner bescheidenen Meinung nach das Unterlassen des Antrags auf RSB keinen Sinn.

    Bei Fremdantrag: jaaaaaaaaa..... DAS kenne ich zur Genüge. Immer wieder, trotz mehrfacher Hinweise und dann hinterher die erstaunte Frage, was das Finanzamt denn wolle, man habe doch ein Insolvenzverfahren gehabt...

  • So, nachdem ich eure Erklärungsversuche (:daumenrau) gelesen habe, hab ich mir nochmal die Akte kommen lassen.
    Und! Siehe da: Es war ein Fremdantrag.
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und wer rechtzeitig das Richtige liest......:oops:

    Trotzdem danke, dass ihr uns aufs Pferd geholfen habt:daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!