Hallo liebe Kollegen,
einen Tag vor dem Urlaub ereilt mich noch eine Anfrage aus der Poststelle: Dort werden "schon immer" auch alle PZUs mit Eingangsstempel versehen, die wegen Unzustellbarkeit zurückkommen. Nun gibt es einen neuen Kollegen, der gerne wissen möchte, warum das erforderlich ist.
Das Einzige was mir einfällt: damit ist nachvollziehbar, wann dem Gericht bekannt geworden ist, dass der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar ist. Sonst noch Argumente dafür oder vielleicht auch dagegen?
Besten Dank.