Eingangsstempel auf nichtzustellbare PZU?

  • Hallo liebe Kollegen,

    einen Tag vor dem Urlaub ereilt mich noch eine Anfrage aus der Poststelle: Dort werden "schon immer" auch alle PZUs mit Eingangsstempel versehen, die wegen Unzustellbarkeit zurückkommen. Nun gibt es einen neuen Kollegen, der gerne wissen möchte, warum das erforderlich ist.

    Das Einzige was mir einfällt: damit ist nachvollziehbar, wann dem Gericht bekannt geworden ist, dass der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar ist. Sonst noch Argumente dafür oder vielleicht auch dagegen?

    Besten Dank.

  • Es gibt eine Geschäftsordnung, in der genau geregelt ist, wie mit Posteingängen zu verfahren ist. Danach sind sämtliche eingehende Schriftstücke mit einem Eingangsvermerk zu versehen - handschriftlich oder mit dem behördlichen Eingangsstempel - also auch eine zurückgekommene ZU.

  • Als wir Rechtsreferendare waren, wurden wir am 1. Tag vom Arbeitsgemeinschaftsleiter durch das Landgerichtsgebäude geführt. Wir kamen auch zu den Wachtmeistern. Da war gerade einer, der vor einem Stapel Post saß und mit hörbarem Genuss den Stempel krachend auf die Schriftstücke haute. Die Frage eines Kollegen, ob hier bereits eine inhaltliche Sortierung nach Werthaltigkeit o. ä. vorgenommen wird, meinte der trocken, das Stakkato seiner Stempelei nicht unterbrechend:
    "Isch stembel alles, un wann en Picasso reikummt, stembel isch aa de Picasso. Bloß Geld - des stembel isch ned, des derf isch ned. Awwer wer schiggt äns Gerischd aa schunn Geld?"

    Ich habe es nicht nachgeprüft, aber das scheint die Kurzfassung der besagten Verordnung gewesen zu sein.

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