Mein erster Vollstreckungsschutzantrag: Habe einen Schriftsatz eines Anwaltes bekommen, er beantragt Vollstreckungsschutz für 2 Mandanten. Leider hat er keinerlei Unterlagen beigefügt, so dass ich den Sachverhalt unter der Prämisse ins Netz stelle, dass die Angaben korrekt sind. Es waren einmal.....zwei Miteigentümer eines Grundstücks, einer zu 40%;ein Ehepaar zu 60%. Es wurde ein Nutzungsvertrag abgeschlossen (wohl formlos, allerdings steht nur der Ehemann darin). Der Anteilseigner der 40% hat nun erfolgreich 2014 die Teilungsversteigerung betrieben und das Anwesen ersteigert. Nun versucht er wohl, mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses die Räumung des Ehepaars zu betreiben. Nun bin ich etwas irritiert: Ich hab zwar nie in der Zwangsversteigerung zu tun gehabt, meine mich aber erinnern zu können, dass die Mietverhältnisse bestehen bleiben bzw. natürlich eine ordentliche Kündigung wg. Eigenbedarf und ggfs. eine Räumungsklage möglich ist. Oder hab ich da seit der Ausbildung was verpasst?
Weiterhin frage ich mich, ob der Gerichtsvollzieher, der ja die Räumung durchführt, prüft, ob da die Räumung aus dem Zuschlagsbeschluss möglich ist.
Und eine letzte Frage: der Anwalt beantragt Räumungsschutz aus mehreren Gründen, unter anderem liegt eine ärztliche Bescheinigung vor dass wegen multipler Erkrankungen zu Räumenden (beide zwischen 60 und 70) ein kurzfristiger Umzug körperlich und psychisch nicht möglich ist. Reicht das so aus? Und spielt es eine Rolle, dass der Ersteigerer den Parteien aus irgendwelchen Gründen die Auszahlung des Erlöses verweigert, die Parteien finanziell laut Anwalt keine neue Unterkunft suchen können. Der Anwalt hat jedenfalls Vollstreckungsabwehrklage eingereicht, ebenfalls aus obengenannten Gründen.