Guten Morgen und einen schönen Samstag
Ich bräuchte mal Hilfe bei einer Lohnpfändung. Pfüb zugestellt am 5.5.15, Drittschuldnererklärung kam diese Woche auf zweimalige Anmahnung dann doch inkl. der letzten drei Gehaltsabrechnungen, pfändbarer Betrag ca. 400 €.
Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, daß die Pfändung mit Zustellung wirksam ist. Jetzt erklärt mir der DS, daß die Pfändung erst mit Abgabe der DS-Erklärung wirksam wäre und er auch deshalb erst mit der nächsten Lohnabrechnung die Pfändung bedienen wird Stöber 16. Aufl. sagt, Pfändung wirksam mit Zustellung und soweit ich gesehen habe (Rnr. 935a) besteht hier auch kein Schutz wegen Unkenntnis, da der GF selber die Zustellung unterschrieben hat und es sich um einen kleinen Betrieb handelt.
Muß der DS jetzt die ab Juni (Gehaltszahlungen immer zum Monatsersten) die pfändbaren Beträge zahlen und kann ich die im Zweifelsfall einklagen?