Rückkaufswert Lebensversicherung und Krankengeld

  • Mein Betreuter bezieht Krankengeld. Er hat mir gegenüber den Wunsch geäußert, ich solle seine Lebensversicherung kündigen und die Auszahlung des Rückkaufswert beantragen. Wird der Rückkaufswert in Höhe von ca. 3700€ auf das Krankengeld angerechnet, bzw. verrechnet?

  • Stimmt. Allerdings hat er noch ein paar Euro Schulden, so dass er wieder unter das Schonvermögen von 2600€ fällt und er dann wahrscheinlich wieder als mittellos zählt.

    Hinsichtlich des Krankengeldes habe ich nichts gefunden. Habe umfangreich recherchiert. Dürfte möglicherweise keine Rolle spielen. Zwei Beiträge sind zu dem gleichen Ergebnis gekommen sind. Scheint wohl dann so zu sein?

  • Stimmt. Allerdings hat er noch ein paar Euro Schulden, so dass er wieder unter das Schonvermögen von 2600€ fällt und er dann wahrscheinlich wieder als mittellos zählt.

    Hinsichtlich des Krankengeldes habe ich nichts gefunden. Habe umfangreich recherchiert. Dürfte möglicherweise keine Rolle spielen. Zwei Beiträge sind zu dem gleichen Ergebnis gekommen sind. Scheint wohl dann so zu sein?

    Da verwechselt du aber das Forum mit einem. Forum für Sozialhilferecht. Frag doch einfach bei der Krankenkasse und lass dir die Paragraphen geben, dann kannst du es selbst überprüfen

  • @ uschi: Kein Sozialhilferecht, sondern Sozialversicherungstecht.
    @ Uschi: Jurist muss alles können.
    @ all: wird nicht angerechnet.

  • Vielen Dank Valerianus!

    Ja, wird nicht angerechnet.

    Uschi: Ich verwechsele das Forum nicht. Das hängt alles mit Betreuungen zusammmen. Dachte du würdest das wissen.... Mit Sozialhilferecht hat die Frage wirklich nichts zu tun....

  • Vielen Dank Valerianus! Ja, wird nicht angerechnet. Uschi: Ich verwechsele das Forum nicht. Das hängt alles mit Betreuungen zusammmen. Dachte du würdest das wissen.... Mit Sozialhilferecht hat die Frage wirklich nichts zu tun....


    Das tägliche Brot des Betreuungsgerichtes ist das aber auch nicht gerade.


    Es bietet es sich an, solche Fragen eher in einem Forum für (Berufs-)betreuer zu stellen.

  • Vielen Dank Valerianus! Ja, wird nicht angerechnet. Uschi: Ich verwechsele das Forum nicht. Das hängt alles mit Betreuungen zusammmen. Dachte du würdest das wissen.... Mit Sozialhilferecht hat die Frage wirklich nichts zu tun....


    Das tägliche Brot des Betreuungsgerichtes ist das aber auch nicht gerade.


    Es bietet es sich an, solche Fragen eher in einem Forum für (Berufs-)betreuer zu stellen.

    Uschi ist Notarin und damit Volljuristin.

  • Nicht nachtreten. Bitte.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Obacht!
    aus der:
    Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Bezirksnotars§4
    (1) Der Vorbereitungsdienst dauert fünf Jahre.


    (2) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in


    folgende Abschnitte:


    1. Studium I 10 Monate,

    2. Studienpraxis I bis III 27 Monate,

    3. Studium II 20 Monate,

    4. Studienpraxis IV 3 Monate.
    Iss scho nochmal was anderes...

  • Ah, dann doch Fachjurist und nicht Volljurist.

  • Jurist muss alles können.

    Das ist ein Witz. Schon mal einem Volljuristen eine erbrechtliche Frage gestellt? Ich schon. Und ich werd es demnächst mal mit einer betreuungsrechtlichen Frage versuchen. Das Ergebnis kann ich mir schon vorstellen.

    Frage an den Volljuristen: wieso darf eigentlich ein Richter (= Volljurist) im ersten Jahr keine Betreuungsfälle bearbeiten, wenn er als Volljurist dich alles kann?

    Hinweis: ein (Bezirks-) Notar bearbeitet Betreuungen ab dem ersten Tag.

  • Jurist muss alles können.

    Das ist ein Witz. Schon mal einem Volljuristen eine erbrechtliche Frage gestellt? Ich schon. Und ich werd es demnächst mal mit einer betreuungsrechtlichen Frage versuchen. Das Ergebnis kann ich mir schon vorstellen.

    Frage an den Volljuristen: wieso darf eigentlich ein Richter (= Volljurist) im ersten Jahr keine Betreuungsfälle bearbeiten, wenn er als Volljurist dich alles kann?

    Hinweis: ein (Bezirks-) Notar bearbeitet Betreuungen ab dem ersten Tag.


    Der Unterschied in der Bearbeitungsreife nach Berufsbeginn mag an unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten und der Befähigung zur Praxis, die durch diese Ausbildung vermittelt wird, liegen. :cool:

    Aber mal ganz im Ernst:
    Die juristische Ausbildung des Volljuristen befähigt diesen sicher genauso gut, sich ein Rechtsgebiet zu erschließen durch Lektüre von Gesetz, Kommentar und Entscheidungen, wie die Ausbildung des Rechtspflegers oder Bezirksnotars diesen zur entsprechenden Einarbeitung, oder willst Du das ernsthaft bezweifeln? Dass der Rechtspfleger/Bezirksnotar auf bestimmten Rechtsgebieten einen Ausbildungsvorteil hat, ist unbestritten. Dass er, wenn er ausbildungsentsprechend tätig wird, durch Berufserfahrung und Praxis in diesen Gebieten besser wird als er am Anfang war, ist gleichfalls unbestritten. Dass er schließlich wegen dieses Ausbildungsvorteils und der Berufserfahrung in seinem Fachgebiet spontan mehr drauf hat als ein Volljurist, der sich mit dem Gebiet nicht oder wenig befasst, ist dann doch nur logische Konsequenz.
    Aber was sagt das über die Befähigung des Volljuristen, der sich mit dem entsprechenden Gebiet intensiv befasst hat und darin seit Jahren beruflich tätig ist?

    Und jetzt wieder ohne Ernst:
    Selbst wenn die Damen und Herren Rechtspfleger und Bezirksnotare immer und überall besser im Erbrecht und Betreuungsrecht wären als die Volljuristen, müssten sie letztlich am BGH, der mit Volljuristen besetzt ist, scheitern. Denn dann würde auch beim BGH nur auf dem niedrigeren Level des Volljuristen judiziert werden und die höhere Einsicht der Rechtspfleger/Bezirksnotare würde daran verpuffen. :D


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Und jetzt wieder ohne Ernst:
    Selbst wenn die Damen und Herren Rechtspfleger und Bezirksnotare immer und überall besser im Erbrecht und Betreuungsrecht wären als die Volljuristen, müssten sie letztlich am BGH, der mit Volljuristen besetzt ist, scheitern. Denn dann würde auch beim BGH nur auf dem niedrigeren Level des Volljuristen judiziert werden und die höhere Einsicht der Rechtspfleger/Bezirksnotare würde daran verpuffen. :D

    Genau, ich halt von den meisten BGH-Entscheidungen auch nichts :D:wechlach:

    Aber mit ein bisschen Ernst: Den Damen und Herren BGH-Volljuristen täte ein Blick vor die eigene Haustür oder ein Monat in der Praxis "an vorderster Front" manchmal wirklich gut ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich denke jeder hat durch seine Ausbildung und seine Praxis seine Stärken und auch seine Schwächen. Möchte gar nicht daran denken, was ich alles wissen sollte, als Volljurist und Rechtspfleger... :oops:

    Ein Blick in die Praxis des jeweils anderen würde sicherlich niemandem Schaden. Weder dem Volljuristen, noch dem Rechtspfleger. Und ein bisschen Verständnis, vielleicht auch für die Schwächen des jeweils anderen, ist meist auch nicht unangebracht.

  • Mir fällt hierzu noch der Beruf des Rechtsbeistandes ein:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeistand

    Über Jahrzehnte hinweg konnte ich miterleben, wie Rechtsbeistände bei Amtsgerichten aufgetreten sind und wirklich gute Arbeit geleistet haben...

    Der Berufsstand ist schon 1980 geschlossen worden, bundesweit sind altersbedingt nur noch ganz wenige Rechtsbeistände tätig.

    Es scheint aber so, dass es bei diesem Beruf genau so war. Ausbildung ist eine gute Grundlage und eine Voraussetzung um bestimmte Berufe ausüben zu dürfen. Dann kommt aber Motivation und Berufserfahrung zum tragen. (Wie sehr sich jemand in seinem Beruf einsetzt)

    Bei den Personen, welche hier um Forum auftreten, habe ich bei allen und bei wirklich allen die feste Überzeugung gewonnen, dass sie richtig motiviert sind....

    Naturgemäß sind Menschen nicht immer einer Meinung. Sonst wäre das "Recht" überflüssig.

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