Das Landesamt für Finanzen pfändet auf Grundlage von zwei Vollstreckungsbescheiden rückständigen Unterhalt für 4 Kinder, drei davon bereits volljährig. Nur das 4. Kind lebt noch beim Unterhaltsschuldner und bekommt Naturalunterhalt. Ich würde dem geschiedenen Schuldner selbst vom errechneten Nettoeinkommen 950 EUR belassen. Wie ist das aber mit dem Kind? Es ist ja wohl nur noch eins berücksichtigungsfähig oder? Wäre das dann 1/4 Anteil? Ich hab damit noch keine Erfahrung. Vielen Dank schon mal.....
Pfändung rückständiger Unterhalt mit 850 d
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cawo80 -
29. Juli 2015 um 11:28
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... mit konkretem Betrag berücksichtigen.
> nach Regelsatz oder Mindestunterhalt, ist wohl immer noch streitig.
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... mit konkretem Betrag berücksichtigen.
> nach Regelsatz oder Mindestunterhalt, ist wohl immer noch streitig.
Im Pfüb gibt es ja diese Passage und da steht ja immer was über den ___/____ Anteil .......
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Nimm doch die Passage eins weiter drüber und gib einen konkreten Betrag an.
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Wobei es derzeit höchst umstritten ist, ob eine Pfändung nach § 850d ZPO überhaupt aufgrund von VB möglich ist.
--> guckst du hier
Nur mal so als Denkansatz.
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