Pfändung rückständiger Unterhalt mit 850 d

  • Das Landesamt für Finanzen pfändet auf Grundlage von zwei Vollstreckungsbescheiden rückständigen Unterhalt für 4 Kinder, drei davon bereits volljährig. Nur das 4. Kind lebt noch beim Unterhaltsschuldner und bekommt Naturalunterhalt. Ich würde dem geschiedenen Schuldner selbst vom errechneten Nettoeinkommen 950 EUR belassen. Wie ist das aber mit dem Kind? Es ist ja wohl nur noch eins berücksichtigungsfähig oder? Wäre das dann 1/4 Anteil? Ich hab damit noch keine Erfahrung. Vielen Dank schon mal.....

  • ... mit konkretem Betrag berücksichtigen.

    > nach Regelsatz oder Mindestunterhalt, ist wohl immer noch streitig. :gruebel:

    Im Pfüb gibt es ja diese Passage und da steht ja immer was über den ___/____ Anteil .......

  • Nimm doch die Passage eins weiter drüber und gib einen konkreten Betrag an.

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