Hi,
jetzt brauch ich mal eure Hilfe.
Für GmbHs gibt des beim Handelsregister jea eine Gesellschafterliste, die man als aussenstehender (ähnlich wie den Registerauszug) anfordern kann.
NAch meiner Erinnerung (und auch nach der einer befragten Kollegin) gab es so etwas auch im Genossenschaftsregister; also eine Lister der der Genossenschaft angehörenden Genossen.
Jetzt hat mir das AG Köln (nachdem ich auf telefionische Nachfrage nur die Auskunft bekam "Müssen sie schruiftlich beantragen") mitgeteilt solche Listen würden beimAG nicht mehr geführt.
Daher die Frage
a) stimmt das?
und
b) wo kann ich die Information dann her bekommen?
Gruß
Ex
Genossenschaftsregister - Genossenliste
-
Ex-Rechtspfleger -
13. Oktober 2005 um 13:55
-
-
Die Listen werden zwischenzeitlich von jeder Genossenschaft selbst geführt. Die ursprünglich bei den Registergerichten vorliegenden Listen wurde an die Genossenschaften zurück gegeben.
-
Weisst du zufällig, ob die Genossenschaft verpflichtet ist, die Liste auf Anfrage rauszurücken?
Gruß
Ex -
§ 31 Absatz 1 GenG
Die Mitgliederliste kann von jedem Genossen sowie von einem Dritten, der ein berechtigtes Interesse darlegt, bei der Genossenschaft eingesehen werden. Abschriften aus der Mitgliederliste sind dem Genossen hinsichtlich der ihn betreffenden Eintragungen auf Verlangen zu erteilen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!