Genossenschaftsregister - Genossenliste

  • Hi,

    jetzt brauch ich mal eure Hilfe.

    Für GmbHs gibt des beim Handelsregister jea eine Gesellschafterliste, die man als aussenstehender (ähnlich wie den Registerauszug) anfordern kann.

    NAch meiner Erinnerung (und auch nach der einer befragten Kollegin) gab es so etwas auch im Genossenschaftsregister; also eine Lister der der Genossenschaft angehörenden Genossen.

    Jetzt hat mir das AG Köln (nachdem ich auf telefionische Nachfrage nur die Auskunft bekam "Müssen sie schruiftlich beantragen") mitgeteilt solche Listen würden beimAG nicht mehr geführt.

    Daher die Frage

    a) stimmt das?
    und
    b) wo kann ich die Information dann her bekommen?

    Gruß
    Ex

  • Die Listen werden zwischenzeitlich von jeder Genossenschaft selbst geführt. Die ursprünglich bei den Registergerichten vorliegenden Listen wurde an die Genossenschaften zurück gegeben.

  • § 31 Absatz 1 GenG
    Die Mitgliederliste kann von jedem Genossen sowie von einem Dritten, der ein berechtigtes Interesse darlegt, bei der Genossenschaft eingesehen werden. Abschriften aus der Mitgliederliste sind dem Genossen hinsichtlich der ihn betreffenden Eintragungen auf Verlangen zu erteilen.

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